Hallo AllesfürdieKatz,
sowohl die Kindererziehungszeiten als auch die Kinderberücksichtigungszeiten werden regelmäßig dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat.
Erziehen Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeiten bzw. Kinderberücksichtigungszeiten.
Soll der Vater die Kindererziehungs-/Kinderberücksichtigungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, muss für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung durch die Eltern abgeben werden. Diese Erklärung kann zwar auch rückwirkend - jedoch für höchstens zwei Kalendermonate in die Vergangenheit, abgegeben werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch in der Broschüre „Kindererziehung - Ihr Plus für die Rente“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=1
herunterladen können.