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Experten-Antwort

Kinderberücksichtigungszeiten aufteilen

von AllesfürdieKatz13.07.2022 | 13:18
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann man als Mutter einen TEIL der Kinderberücksichtigungszeiten einige Zeit vor Beantragung der Rente auf den Ehemann übertragen? Kindererziehungszeiten bleiben auf meinem (Mutter) Rentenkonto. Es geht um das Erreichen der 45 Jahre für beide Ehepartner. Danke schon mal!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AllesfürdieKatz,

sowohl die Kindererziehungszeiten als auch die Kinderberücksichtigungszeiten werden regelmäßig dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat.

Erziehen Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeiten bzw. Kinderberücksichtigungszeiten.

Soll der Vater die Kindererziehungs-/Kinderberücksichtigungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, muss für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung durch die Eltern abgeben werden. Diese Erklärung kann zwar auch rückwirkend - jedoch für höchstens zwei Kalendermonate in die Vergangenheit, abgegeben werden.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch in der Broschüre „Kindererziehung - Ihr Plus für die Rente“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=1

herunterladen können.

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3 Antworten

KSCam 13.07.2022 | 18:29
Geht beispielsweise wenn Sie voll gearbeitet haben und er Hausmann war. Waren Sie daheim und der Mann berufstätig, wird er die Kinder nicht überwiegend erzogen haben. Eine überwiegende Erziehung müsste halt plausibel geschildert werden.
AllesfürdieKatzam 13.07.2022 | 20:52
@KSC Wir haben überwiegend beide gearbeitet und uns die Betreuung der Kinder geteilt. Damals haben wir aber über Rente nicht nachgedacht.... Aber wie ich die Expertenantwort verstehe, geht das Teilen der Kinderberücksichtigungszeiten nur, wenn die Kinder noch Kinder sind und unter 10 Jahre alt? Unsere sind aber schon erwachsen und selber Eltern.
Schadeam 13.07.2022 | 23:58
Dann werden die Kinder Ihnen als Mutter zugeordnet,.....ist auch bürokratisch das einfachste, V0800 ausfüllen,....
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