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Experten-Antwort

Kindererziehnungszeiten für Grenzgänger in die Schweiz

von Roland06.12.2022 | 21:25
416 Ansichten
9 Antworten
Hallo, meine Frau und Ich waren bei der Geburt unserer Kindes im Dez 2013 beide Grenzgänger in die Schweiz und wohnhaft in Deutschland. Haben wir bzw. meine Frau in diesem Fall Anspruch auf die Anrechnung der Kindererziehungszeit? Falls ja, muss ich bei dieser Konstellation im Formular V0800 besondere Angaben machen? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.12.2022 | 11:14

8 Antworten

KSCam 06.12.2022 | 21:31
einfache Antwort: ja Das Kind und die Mutter leben in D, die Erzeihung ist in D und danach ob und wo jemand arbeitet wird im V0800 nicht gefragt, weil das nicht interessiert.
Rolandam 06.12.2022 | 21:53
Danke für die schnelle Antwort. :) Eine weitere Frage: d.h. meine Frau bekommt 3 Rentenpunkte gutgeschrieben, obwohl sie in den Kalenderjahre 2013/14 über der Bemessungsgrenze verdient hat? In der Zeit war sie in der Schweizer Rentenversicherung. ab 2015 dann in der deutschen Rentenversicherung, aber deutlich unter der BBG.
KSCam 06.12.2022 | 22:05
Sie bekommt von Jan 2014 bis Dez 2016 Kindererziehungszeiten, also 1 EP pro Jahr zusätzlich. CH Beiträge interessieren nicht - Zeiten in D werden um diesen Punkt erhöht, maximal bis zur Bemessungsgrenze.
Rolandam 06.12.2022 | 22:12
Super. Nochmals Danke.
Larezam 07.12.2022 | 11:08
Sollte in dieser Konstellation im Rahmen der Koordinierungsvorschriften nicht (ausschließen) Schweizer Recht Anwendung finden? Zugegeben, ganz sicher bin ich gerade nicht und habe auch keine Zeit zu recherchieren… Wo ist eigentlich Johnny, wenn man ihn mal braucht ???
KSCam 07.12.2022 | 12:26
Larez schrieb

Sollte in dieser Konstellation im Rahmen der Koordinierungsvorschriften nicht (ausschließen) Schweizer Recht Anwendung finden?

Zugegeben, ganz sicher bin ich gerade nicht und habe auch keine Zeit zu recherchieren… Wo ist eigentlich Johnny, wenn man ihn mal braucht ???

Kann ja sein dass es auch in der Schweiz die Erziehungsgutschriften nach CH Recht gibt - das heißt aber nicht, dass es dann in D keine Kindererziehungszeiten gibt. Aber vielleicht kommen Bürokratie Aufbauer auch noch daraud dieses Thema zu bürokratisieren. Momentan ist meine Antwort aber aus DRV Sicht zu 100% korrekt (und da wird auch der liebe Jonny nicht dran rütteln wollen).
Rolandam 10.12.2022 | 11:21
Hallo, vielen Dank an alle für die Antworten. Viele Grüße Roland
Jonnyam 10.12.2022 | 12:25
KSC schrieb

Kann ja sein dass es auch in der Schweiz die Erziehungsgutschriften nach CH Recht gibt - das heißt aber nicht, dass es dann in D keine Kindererziehungszeiten gibt.

Aber vielleicht kommen Bürokratie Aufbauer auch noch daraud dieses Thema zu bürokratisieren.

Momentan ist meine Antwort aber aus DRV Sicht zu 100% korrekt (und da wird auch der liebe Jonny nicht dran rütteln wollen).

Sollte in dieser Konstellation im Rahmen der Koordinierungsvorschriften nicht (ausschließen) Schweizer Recht Anwendung finden? Zugegeben, ganz sicher bin ich gerade nicht und habe auch keine Zeit zu recherchieren… Wo ist eigentlich Johnny, wenn man ihn mal braucht ???
Kann ja sein dass es auch in der Schweiz die Erziehungsgutschriften nach CH Recht gibt - das heißt aber nicht, dass es dann in D keine Kindererziehungszeiten gibt. Aber vielleicht kommen Bürokratie Aufbauer auch noch daraud dieses Thema zu bürokratisieren. Momentan ist meine Antwort aber aus DRV Sicht zu 100% korrekt (und da wird auch der liebe Jonny nicht dran rütteln wollen).
Nein, nur bestätigen! Grüsst über die Grenze Jonny
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