Hallo gast 123,
für jedes Kind, das nach dem 31.12.1991 geboren und in Deutschland erzogen wird, werden für die ersten 36 Kalendermonate nach Geburt des Kindes Kindererziehungszeiten angerechnet. Eine parallele Erziehung mehrerer Kinder innerhalb dieses Zeitraums führt zu einer Verlängerung dieses Zeitraums um die sich überschneidenden Monate.
Somit führen z.B. auch Zwillingsgeburten zu der Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten. Die Wartezeit für eine Regelaltersrente ist damit erfüllt.