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Experten-Antwort

Kindererziehung

von gast 12311.10.2010 | 12:19
1478 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, ist es richtig, dass mit der Geburt zweier Kinder (2003 und 2005) ggf. die Wartezeit von 5 Jahren für z.B. die Regelaltersrente erfüllt ist? Danke für Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo gast 123,

für jedes Kind, das nach dem 31.12.1991 geboren und in Deutschland erzogen wird, werden für die ersten 36 Kalendermonate nach Geburt des Kindes Kindererziehungszeiten angerechnet. Eine parallele Erziehung mehrerer Kinder innerhalb dieses Zeitraums führt zu einer Verlängerung dieses Zeitraums um die sich überschneidenden Monate.

Somit führen z.B. auch Zwillingsgeburten zu der Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten. Die Wartezeit für eine Regelaltersrente ist damit erfüllt.

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5 Antworten

Rente mit 70 CDU-Wirtschaftsflügel und EUam 11.10.2010 | 12:57
... stimmt die Aussage. Wartezeiten und eine drastische Verlängerung der Lebensarbeitszeit können jedoch per einfachem Gesetz geändert bzw. hinausgeschoben werden. So kassiert man die Vorteile durch die Hintertüre wieder ein. http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article10123…
Parteibucham 11.10.2010 | 13:26
So, und nun schauen sie mal in Ihr rotes Parteibuch, und versuchen mal zu eroieren, welche minderbemittelte Partei die Rente mit 67 auf den Weg gebracht hat ( kleiner Tip....sagt Ihnen der Name Müntefering etwas...)
Was soll der Unsinnam 11.10.2010 | 13:22
Zitat von Rente mit 70 CDU-Wirtschaftsflügel und EU anzeigenausblenden
Genau, und wenn morgen ein Asteroid vom Himmel fällt, dann sind wir alle tot, und dann gibts auch keine Rente mehr. - und wenn es morgen anfängt zu regnen, und nie wieder aufhört, dann werden alle Kühe ertrinken und es gibt nie wieder Milch - und wenn es morgen anfängt zu schneien und nie wieder aufhört, dann erfrieren alle Hühner, und es gibt nie wieder ein frisches Frühstücksei. In diesem Sinne, auf zu noch schwachsinnigeren Beiträgen
Opa Joam 11.10.2010 | 14:35
Vieleicht sollten Sie einmal lesen was oben steht: Dieses Forum soll den Usern von ihre-vorsorge.de schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen
W*lfgangam 11.10.2010 | 19:16
Hallo gast123, ja, stimmt so. Nicht nur die Wartezeit für die Regelaltersrente ist erfüllt, auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung liegen bis 2017 vor - und sogar ein Anspruch auf Witwerrente wäre vorhanden. Vorausgesetzt, die Mutter erzieht die Kinder überwiegend/allein im Inland (neben einigen weiteren Ausschlussgründen für die Anrechnung der 3 Beitragsjahre) ...vom 'Normalfall' ausgehend ist die Wartezeit für die Regelaltersrente erfüllt - und auch das oben genannte. Gruß w.
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