Hallo Tim,
wenn Sie und Ihre Frau eine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Berücksichtigungszeiten abgeben, ist die Aufteilung unproblematisch. Allerdings kann die Zuordnung nur für max. 2 Kalendermonate rückwirkend erfolgen. Für die Erklärung sollten Sie den Vordruck V820 verwenden. Den Vordruck finden Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12376/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/01__versicherung/__DRV__Paket__Versicherung__Kontenklaerung.html
Eine Erklärung über die Zuordnung ist tatsächlich nicht mehr möglich. Wenn Sie die Kinder überwiegend erzogen haben und Ihre Frau voll erwerbstätig war, werden Ihnen die Berücksichtigungszeiten für beide Kinder zugeordnet.
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