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Experten-Antwort

Kindererziehung und landwirtschaft

von hilde24.02.2012 | 15:20
1340 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich habe zwei kinder (geboren 1980 und 1983). mein ehemann ist landwirt und mit seinem betrieb seit 1980 bei der landwirtschaftlichen alterskasse eingetragen. während der erziehung meiner kinder habe ich noch ungefähr 25 stunden pro woche in seinem betrieb mitgearbeitet. stehen mir die zeiten der kindererziehung bis zum zehnten geburtstag meiner kinder zu?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hilde,

wir schliessen uns den Ausführungen von KSC an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 24.02.2012 | 16:52
Das jeweils eine Jahr Kindererziehungszeit steht Ihnen zu sofern Ihr Bauernhof in Deutschland steht. Die 10 Jahre Berücksichtigungszeit bekommen Sie wohl nicht weil Sie als landwirtschaftliche Unternehmerin wahrscheinlich gemeinsam selbständig waren. Das macht aber in aller Regel nichts aus, weil die 1o Jahre nicht rentensteigernd sind und Sie wohl so oder so nicht auf 35 Versicherungsjahre kommen um ab 63 in Rente gehen zu können - zumindest nicht wenn Sie seit 1980 in der Landwirtschaft tätig und nicht mehr rentenversichert sind. Aber diese Einzelheiten sollten Sie mit Ihrem RV Träger in einer persönlichen Beratung klären.....
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