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Kindererziehung: Wann ist ein Antrag nötig?

von Berater 28.03.2024 | 08:47
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7 Antworten
Https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrichten/alle-nachrichten… „Da diese Zeiten nicht verloren gehen, ist es möglich, die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten auch erst mit dem Rentenantrag geltend zu machen.“ Dieser letzte Satz ist zwar vom Grundsatz her korrekt, aber für die eigentlich frühzeitige Kontenklärung kontraproduktiv. Denn fehlende Kindererziehungs- und Berücksichsichtigungszeiten und damit ein ungeklärtes Versicherungskonto können unter Umständen einen frühzeitigeren Rentenanpruch nicht erkennen lassen und verzerren nicht unerheblich die Höhe der Rentenansprüche. Es ist mir unerklärlich, wie man ohne diesen Hinweis seitens der Rentenversicherung einen derartigen Beiträge veröffentlichen kann und Versicherten damit suggeriert, ruhig mit der Beantragung dieser Zeiten bis kurz vor dem Rentenbeginn warten zu können. Was denkt man sich eigentlich seitens der Redaktion dabei, die gebetsmühlenartigen Aufforderungen zu einer frühzeitigen Kontenklärung mit derartigen öffentlichen und unüberlegten Aussagen zu torpedieren?

7 Antworten

Schadeam 28.03.2024 | 09:17
Die Aussage ist richtig, aber man sollte halt wissen dass es wie so oft im Leben nicht nur „eine Wahrheit“ gibt. Die Rente ist auch dann richtig berechnet wenn die Kinder erst beim Antrag angegeben werden. Aber jede der jährlichen Auskünfte wäre dann betragsmässig falsch und Rentenauskünfte stimmen nicht solange nicht alles im Konto ist. Wer alles kritisieren will kann den zitierten Beitrag anprangern, quasi den Oberlehrer spielen.
Bam 28.03.2024 | 09:34
Naja, mit Oberlehrer hat das nicht wirklich was zu tun. Nicht nur die Rentenhöhe wird dadurch in den Rentenauskünften falsch wiedergegeben, sondern auch die möglichen Rentenbeginne. Und das hat in der Vergangenheit schon einige geärgert, insbesondere seit Wegfall der Hinzuverdienstgrenze. Man sollte schon deutlich machen, dass spätestens nach dem 10. Geburtstag der Kinder dieser Antrag gestellt werden sollte.
VBam 28.03.2024 | 09:44
Schade schrieb

Die Aussage ist richtig, aber man sollte halt wissen dass es wie so oft im Leben nicht nur „eine Wahrheit“ gibt.

Die Rente ist auch dann richtig berechnet wenn die Kinder erst beim Antrag angegeben werden.

Aber jede der jährlichen Auskünfte wäre dann betragsmässig falsch und Rentenauskünfte stimmen nicht solange nicht alles im Konto ist.

Wer alles kritisieren will kann den zitierten Beitrag anprangern, quasi den Oberlehrer spielen.

Da kann ich als ehrenamtlicher Versichertenberater zu Ihrer Aussage nur den Kopf schütteln und vermute, dass Sie entweder einer der hier viel vertretenen Theoretiker und eben nicht im Beratungswesen tätig sind, sonst würden Sie nicht eine derartige lasche Einstellung an den Tag legen, aber wenn man nicht vor Ort mit den Versicherten zu tun hat, lässt es sich ja gut reden. Leider muss ich jetzt mein bisher positives Bild von Ihnen revidieren. Traurig @Schade! So vertreten Sie die Rentenversicherung nach außen hin jedenfalls nicht gut. Schade🫣🤷🏻‍♂️!
Schade am 28.03.2024 | 09:45
B schrieb

Naja, mit Oberlehrer hat das nicht wirklich was zu tun. Nicht nur die Rentenhöhe wird dadurch in den Rentenauskünften falsch wiedergegeben, sondern auch die möglichen Rentenbeginne. Und das hat in der Vergangenheit schon einige geärgert, insbesondere seit Wegfall der Hinzuverdienstgrenze.

Man sollte schon deutlich machen, dass spätestens nach dem 10. Geburtstag der Kinder dieser Antrag gestellt werden sollte.

Wird doch ab Mitte 40 regelmäßig per Kontenklärung versucht aber von der Hälfte der angeschriebenen schlicht ignoriert. Was soll man da machen wenn Menschen sich nicht um ihren Krempel kümmern wollen? Ich versteh Ihr Anliegen, aber egal wie, wird sich an der Sorglosigkeit vieler eh nichts ändern.
Bam 28.03.2024 | 09:54
Schade schrieb

Wird doch ab Mitte 40 regelmäßig per Kontenklärung versucht aber von der Hälfte der angeschriebenen schlicht ignoriert.

Was soll man da machen wenn Menschen sich nicht um ihren Krempel kümmern wollen?

Ich versteh Ihr Anliegen, aber egal wie, wird sich an der Sorglosigkeit vieler eh nichts ändern.

Ja klar, wer die Anschreiben zur Kontenklärung ignoriert, ist natürlich selbst Schuld. Völlige Zustimmung. Allerdings muss man trotzdem die Frage stellen, wieso eine derartige Aussage auf der DRV-Seite auftaucht.
Ultraam 03.04.2024 | 09:32
Ich kann in dem Artikel nichts falsches erkennen. Es geht darum, wann ein Antrag NÖTIG ist. Da ist die Aussage, dass er auch mit dem Rentenantrag gestellt werden kann, völlig korrekt. Denn erst dann ist er wirklich NÖTIG. Dass es sinnvoller ist, die Kindererziehungszeiten schon im Rahmen der Kontenklärung zu beantragen, steht auch im Artikel. Einen einzelnen Satz aus dem Kontext zu reißen, ist keine gute Idee ...
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