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Experten-Antwort

Kindererziehungsbwrücksichtigungszeiten während Psychotherapieausbildung

von PIA19.09.2025 | 10:49
172 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Psychotherapeutin in Ausbildung und befinde mich im letzten Ausb.Abschnitt, in dem ich ambulant Pat. unter Supervision behandele. Diese Tätigkeit läuft steuerrechtlich als Selbständigkeit. Sie umfasst ca. 12/13 Std. die Woche. Die monatliche Honorarsumme liegt bei ca. 800 € (schwankt). Bisher habe ich parallel durchgängig auch in Kliniken gearbeitet. Zur Vorbereitung auf das Staatsexamen möchte ich zukünftig darauf verzichten (ist sonst nicht zu schaffen, ich habe noch zwei kleine Kinder). Wie verhält es sich dann mit den Kindererziehungsberücksichtigungszeiten? Ich zahle ja ohne Klinkarbeit keine Pflichtbeträge mehr in die DRV ein und bin als PIA auch nicht pflichtversichert. Es würde dann quasi ein "Rentenversicherungsloch" entstehen. Kann ich dieses durch freiwillige Beiträge in die RV umgehen? Oder würde eine geringfügige Beschäftigung helfen? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.09.2025 | 06:50

Hallo PIA,

 

in Ihrer Situation sind verschiedene Konstellationen denkbar. Wir empfehlen Ihne, sich individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 19.09.2025 | 11:45
m.E. ist das Thema zu komplex - Sie sollten eine persönliche Beratung aufsuchen. Kurze Antwort: sowohl mit freiwilligen Beiträgen als auch mit einem versicherungspflichtigen (!) Minijob vermeiden Sie Lücken. Aber: wie alt sind die Kinder - möglicherweise sind Sie noch im 3 Jahreszeitraum? Werden Berücksichtigungszeiten anerkannt, oder schließt das die (eventuell) mehr als geringfügige Selbständigkeit aus? Ist die momntane Ausbildung vielleicht sogar eine Anrechnungszeit? Bringen "ein paar Monate mehr" wirklich etwas oder erfüllen Sie die 35 jährige Wartezeit ohnehin? Gehts eventuell sogar um potentielle 45 Arbeitsjahre? Kennen Sie das Preis- Leistungsverhältnis von freiwilligen Beiträgen und Minijobs? Lohnen sich die paar Euro? Viele Themenpunkte über die man Roman schreiben könnte,......Liebe Grüße
KiBüZam 19.09.2025 | 12:32
Wenn Sie eine mehr als geringfügige selbständige Tätigkeit ab dem 4. Lebensjahr der Kinder ausüben und keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, erhalten Sie auch keine Kinderberücksichtigungszeiten. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
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