Die Kindererziehungszeiten werden automatisch auch in der Witwenrente berücksichtigt. Die Witwenrente müssen Sie beantragen. In den ersten drei Monaten bekommen Sie den Rentenbetrag zu 100 %, in der folgenden Zeit zu 55 %. Sollten Sie weiteres Einkommen haben, kann dies Ihre Witwenrente ab dem 4. Monat mindern.