Hallo Irene,
wie Zelda bereits zutreffend festgestellt hat, ist die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung ausgeschlossen, wenn die Erziehung des Kindes / der Kinder während eines Beamtenverhältnisses erfolgte. Kindererziehungszeiten, die außerhalb des Beamtenstatus liegen, können dagegen in der Rentenversicherung berücksichtigt werden.
Die Frage, ob und wie ggf. eine Anrechnung in der Beamtenversorgung erfolgt, klären Sie bitte mit Ihrer Versorgungsstelle.