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Experten-Antwort

Kindererziehungsjahre 5 Jahre Angestellte, dann Beamtenlaufbahn

von von Irene19.02.2017 | 12:53
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5 Antworten

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Sehr geehrte Community. Vor meiner Beamtenzeit, war ich 5 Jahre Angestellte im öffentlichen mittleren Dienst und habe 5 Entgeltpunkte erworben. Diesbezüglich habe ich eine kleine Rente zu erwarten, neben meiner Bezüge als künftige Pensionsberechtigte. Die maximale Pension werde ich nicht erreichen. Meine Beiträge in die DRV habe ich mir nicht auszahlen lassen. Gehe ich richtig in der Annahme, das die Kindererziehungsjahre, Geburten nach 1992 bereits im beamtenrechtlichen Status enthalten sind? Für eine freundliche Aussage schon mal vorab meinen besten Dank an die Wissenden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Irene,

wie Zelda bereits zutreffend festgestellt hat, ist die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung ausgeschlossen, wenn die Erziehung des Kindes / der Kinder während eines Beamtenverhältnisses erfolgte. Kindererziehungszeiten, die außerhalb des Beamtenstatus liegen, können dagegen in der Rentenversicherung berücksichtigt werden.

Die Frage, ob und wie ggf. eine Anrechnung in der Beamtenversorgung erfolgt, klären Sie bitte mit Ihrer Versorgungsstelle.

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4 Antworten

KPJMKam 19.02.2017 | 14:16
Hallo. Bei der Pension wird die Erziehungszeit nicht mehr als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt. Dafür bekommst Du den Kindererziehungszuschlag. Gleiche Bedingungen, Höhe und Höchstgrenze wie im SGB. Im BeamtVG hier. http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__50a.html
KSCam 19.02.2017 | 13:40
Das erfragen Sie doch bitte in erster Linie bei Ihrer Versorgungsstelle - die entscheiden doch auch über Ihre künftige Pension.
Ireneam 19.02.2017 | 14:01
Hallo KSC, genau das habe ich getan und leider keine zufriedenstellende Antwort erhalten, außer, da müssen sie sich an die DRV wenden. Da ich hoffte, hier eine glasklare Antwort zu bekommen, werde ich mal ein Beratungsgespräch bei der DRV vereinbaren. Trotzdem vielen Dank für ihre zügige Antwort auf meine Fragestellung, die lautete: "Anzurechende Kindererziehungsjahre bei DRV Rente mit fünf Jahren Beitragszeiten, trotz künftiger Versorgungsbezüge im Beamtenrecht." Eigentlich hatte ich mit einem klaren "Nein" gerechnet, trotz voneinander unabhängigen Trägern, in dem Falle: Versorgung über den Bund einerseits und Rentenanspruch aus der gesetzlichen DRV.
zeldaam 19.02.2017 | 14:40
Hallo Irene, machen wir es doch einmal konkret: 1. Seit wann sind Sie Beamtin ? 2. Wann wurde das Kind / die Kinder geboren ? Fallen ein Teil der ersten 36 Kalendermonate (oder alle) nach der Geburt in die Zeit vor der Verbeamtung, ist durchaus eine Berücksichtigung in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich. Nur für den Zeitraum des Zusammentreffens dieser 36 KM mit der Verbeamtung ist der Anrechnungsausschluss des § 56 Absatz 4 SGB VI gegeben. Für die Zeit der ersten 36 Kalendermonate während des Beamtverhältnisses ist ggf. eine Anrechnung in der Beamtenversorgung möglich (vgl. § 50 a BeamtVG) und auch hier: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/kindererziehungszeiten MfG zelda
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