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Experten-Antwort

Kindererziehungsrente

von Rentner28.12.2018 | 21:37
85 Ansichten
3 Antworten
Seit 1971 verheiratet. Habe ein Kind 1972 geboren. War nach der Geburt 10 Monate lang von meinem Mann getrennt. Er hat in dieser Zeit das Kind erzogen und hat dafür einen Kindererziehungspunkt bei der Rente erhalten. Bin nicht geschieden und bin nach den 10 Monaten wieder bis heute mit meinem Mann zusammen. Uns stehen 2,5 Punkte zu, davon hat mein Mann 1 Punkt in seiner Rente. Wie komme ich an die restlichen 1,5 Punkte. Kann ich auch diese 1,5 Punkte meinem Mann wieder gutschreiben lassen oder muss ich einen Rentenantrag mit Nachzahlungen beantragen?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 28.12.2018 | 21:49

Hallo Rentner,

ich kann ihre Frage nicht eindeutig beantworten, da nicht alle relevanten Umstände bekannt sind.

Bei Heirat 1971 ist ein Geburtsdatum 1951 (plus/minus) anzunehmen. Mithin vermutlich schon Rentenbezieher. Ab wann?

Hier wäre genau zu schauen wie es sich mit den Kinderjahren verhält. Welche 10 Monate wurden ihrem Mann zugeordnet? u.U ist über Mütterrente 1 auch schon das zweite Kinderjahr vergütet worden (was dann via Mütterrente 2 auch zum letzten zusätzlichen halben Jahr ab 2019 führen würde). Ggf. sind auch schon Teile der Kinderjahre bei ihnen selbst vorgemerkt. Hier bieten sich derart viele Möglichkeiten und Variablen, dass ich nur folgendes tun kann:

Ich möchte sie unbedingt und schnellstmöglich bitten, eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung in ihrer Nähe aufzusuchen.

Experten-Antwortam 29.12.2018 | 15:47

Hallo Rentner,

ich kann mich eigentlich nur wiederholen. Zu viele Möglichkeiten und zu viele Variablen.

Daher bleibe ich bei der Empfehlung, dass sie bitte eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen müssen.

Es geht um die Frage, ob die Monate 13-30 der Kinderzeit bereits zugeordnet sind (zB bei ihrem Mann im Rahmen Mütterrente 1/Mütterrente 2). Falls dem nicht so sein sollte, dann müsste zunächst eine Zuordnung vorgenommen werden. Und da dürften die Kinderjahre (Monate 13-30) bei dem Elternteil zugeordnet werden, welcher das Kind/die Kinder überwiegend erzogen hat. Während ihrer Abwesenheit dürfte das ihr Mann gewesen sein. Anschließend eventuell sie selbst. Da muss man mal schauen wer in welchem Umfang beruflich Tätig war. Eine pauschale Zuordnung zu ihrem Mann, "nur" weil man das so möchte und weil es evtl. auch in der Gesamtbetrachtung sinnvoll wäre, ist leider nicht möglich.

1 Antworten

Rentneram 29.12.2018 | 14:55
Bin keine Rentnerin Geboren 2/1952 Heirat 10/1971 Geburt Tochter 3/1972 für die Erziehungszeit vom 1/7/72 bis 31/3/73 wurde meinem Mann 1 Entgeltpunkt zugesprochen. Möchte eigentlich nicht für meine zustehende 1,5 Entgeltpunkte einen hohen Betrag nachzahlen. Kann ich diese 1,5 Entgeltpunkte nicht auch noch meinem Mann zuschreiben?
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