Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Kindererziehungszeit für Neu-EU

von ghost06.01.2007 | 18:03
2961 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe eine Frage zu Kindererziehungszeiten, konnte aber kein ähnlicher Fall hier im Forum finden. Hier ist die Vorgeschichte: Ich und meine Frau sind beide bulgarische Staatsbürger. Wir sind zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Februar 2005 wurde unser Sohn hier in Deutschland geboren. Im August 2005 hat meine Frau das Studium offiziell abgebrochen und hat einer Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung bekommen. In März 2006 war ich fertig mit dem Studium und habe einen Job angefangen(und entsprechend Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit bekommen). Seit 01.2007 gehört Bulgarien zur EU. Und hier ist meine Frage: Wird meiner Frau die Kindererziehungszeit angerechnet und wenn ja, seit wann? Wo, wie und wann muss man das beantragen? Danke im Voraus für Ihre Antworten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von Peter und bekiss kann ich mir nur anschließen. Zeiten der Kindererziehung können für die Zeit des gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich angerechnet werden. Die Problematik, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne der gesetzlichen Definition vorgelegen hat, kann in diesem Forum nicht ad hoc geprüft werden. Sie sollten einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung stellen. Hierbei sollten Sie gleich noch die Anrechnung der Studienzeiten beantragen.

3 Antworten

Peteram 06.01.2007 | 21:24
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. "Weitere Informationen zur Bewertung von Kindererziehung in der Rente kann man bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erfahren. Weitere Informationen sind auch über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800 oder per E-Mail unter info@deutsche-rentenversicherung.de erhältlich." Peter
bekissam 07.01.2007 | 13:01
Die Anerkennung ist bei Ihrer Frau in erster Linie vom aufenthaltsrechtlichen Status abhängig. Da diese Regelungen nicht ganz einfach sind und sich im Rahmen der Änderung des deutschen Ausländerrechts immer einmal wieder geändert haben, sollte Ihre Frau einen Antrag auf Anerkennung der Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung stellen. Den betreffenden Vordruck finden Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de nach Eingabe des Suchbegriffs V800, die Erläuterungen dazu unter V810. Unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. § 30 - Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches (1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben. (2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt. (3) Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
bekissam 07.01.2007 | 13:16
Ergänzung: "§ 30 SGB I" muss es lauten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026