Hallo Rosi ,
bei einer Erwerbsminderungsrente werden nur die bis zum Leistungsfall (Zeitpunkt, an dem die Erwerbsminderung eingetreten ist) zurückgelegten Zeiten für die Berechnung berücksichtigt. Für die Zeiten danach enthält die EMR eine sogenannte Zurechnungszeit. Rentenrechtliche Zeiten, die nach dem Leistungsfall zurückgelegt wurden, werden erst bei einer Nachfolgerente berücksichtigt, also in Ihrem Fall beim Eintritt in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dies gilt auch für die Kindererziehungs- bzw. Kinderberücksichtigungszeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sofern die Kindererziehungszeiten schon im Versicherungskonto gespeichert sind, wirken sie sich ab dem Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus. Eine Erhöhung der Rente tritt dabei aber nur ein, wenn die Erziehungszeiten eine höhere Bewertung erhalten als die Zurechnungszeit aus der EM-Rente.
Wäre es anders, wenn ich mit dem Wechsel bis zur Regelaltersrente warte?
Wäre es anders, wenn ich mit dem Wechsel bis zur Regelaltersrente warte?
Es wäre anders, wenn Sie nun endlich mal arbeiten gehen würden
Wie wäre es , wenn Sie sich nun endlich mal kräftig in's Knie ficken würden?
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