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Experten-Antwort

Kindererziehungszeit + Pflegezeit

von Peter Bogner24.08.2010 | 14:57
1762 Ansichten
3 Antworten
Erhält man neben einer Kindererziehungszeit auch Zeiten für die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen, wenn sich der Zeitraum überschneidet?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.08.2010 | 16:29

2 Antworten

LSam 24.08.2010 | 16:07
Wenn die Pflegeleistung offiziell anerkannt ist und dafür auch Rentenbeiträge gezahlt werden, findet auch eine Anrechnung neben Kindererziehung statt, allerdings als Summe beider Leistungen maxilmal nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, die dann taggenau ermittelt wird, falls erforderloich.
öhaam 24.08.2010 | 16:16
Die Versicherungspflichten nach § 3 Ziff. 1 (KEZ) und 1a (Pflege) SGB VI tun einander nicht weh und können parallel Eingang in die Versicherungsbiographie finden. Obergrenze für die Gutschrift ist aber immer die Beitragsbemessungsgrenze - für ein Jahr Pflege können max. 0,7664 EP entstehen, dazu max. 0,9996 EP für ein Jahr KEZ - sind: 1,7660 EP für max. Pflege neben KEZ - somit keine Begrenzung durch die BBG! Rentenanwartschaft (2010) 48,04 EUR brutto - für zwei kraftraubende Beschäftigungen!
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