Hallo Mark,
zweifellos muss auch die DRV in Kassel die übereinstimmende Erklärung (V0820), die Sie bei der DRV Bund (Stralsund) abgegeben haben, anerkennen. Diese Erklärung wirkt maximal 2 Kalendermonate rückwirkend. D.h., wenn beispielsweise heute eine Erklärung beim Rentenversicherungsträger eingeht, können die Erziehungszeiten frühestens ab dem 01.07.2020 beim Vater anerkannt werden. Da Sie nicht geschrieben haben, wann Sie die Erklärung (V0820) an die DRV Bund gesendet haben, kann ich nicht beurteilen, ob Ihnen die Erziehungszeiten ab Geburt Ihres Kindes zustehen.