Guten Morgen Fabian,
bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Besoldungsstelle ob und welche Auswirkungen Ihre Freistellung während der Elternzeit auf Ihre Pension hat. Für die Dauer des Mutterschutzes erhält Ihre Frau die Kinderzeiten. Wenn Ihre Frau danach nicht oder nur wenig arbeitet, macht es vermutlich Sinn, die Zeiten bei ihr zu berücksichtigen, damit sie keine Lücken im Versicherungsverlauf hat bzw. die Einbußen durch die Teilzeitbeschäftigung nicht so hoch sind. Aber bitte erstmal die Frage zur Pension klären und dann vielleicht nochmal einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe vereinbaren.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Grundgehalt A 14 für Bundesbeamte, 2024
https://www.jobs-beim-staat.de/tarif/bbeso_a14
Mehr als jeder in der freien Wirtschaft Angestellte. Da braucht man natürlich auch noch die Müttterrente aus der Rentenversicherung, in die man nie einzahlt und bekommt außerdem im Alter fette Pension nur von den anderen Steuerzahlern bezahlt. Hoffentlich hat das bald ein Ende.
Mehr als jeder in der freien Wirtschaft Angestellte. Da braucht man natürlich auch noch die Müttterrente aus der Rentenversicherung, in die man nie einzahlt und bekommt außerdem im Alter fette Pension nur von den anderen Steuerzahlern bezahlt. Hoffentlich hat das bald ein Ende.
Mehr als jeder in der freien Wirtschaft Angestellte. Da braucht man natürlich auch noch die Müttterrente aus der Rentenversicherung, in die man nie einzahlt und bekommt außerdem im Alter fette Pension nur von den anderen Steuerzahlern bezahlt. Hoffentlich hat das bald ein Ende.
Mehr als jeder in der freien Wirtschaft Angestellte. Da braucht man natürlich auch noch die Müttterrente aus der Rentenversicherung, in die man nie einzahlt und bekommt außerdem im Alter fette Pension nur von den anderen Steuerzahlern bezahlt. Hoffentlich hat das bald ein Ende.
Kindererziehungszeiten werden dem zugeordnet der die überwiegende Erziehung übernimmt und bei 2 Monaten Elternzeit bleibt die überwiegende Zeit trotzdem bei der Mutter da ja der Mutterschutz noch läuft ! Überwiegend hieße, Ihre Frau würde z.B. 2 Monate Vollzeit arbeiten und Sie bleiben dafür zuhause.
In der Regel richtig, aber das Kind ist im Mai geboren und da wäre es noch möglich eine Erklärung abzugeben (3 Monatsfrist), völlig unabhängig von überwiegender Erziehung…..Macht aber im vorliegenden Fall wenig bis keinen Sinn beim A14 Beamten, der nur 1 Monat daheim bleibt.
Dann müsste der Vater aber die überwiegende Erziehung in der Zeit übernehmen und das ist in der Mutterschutz Zeit wenig glaubwürdig.
Zunächst sollten Sie sich bei Ihrer Besoldungsstelle erkundigen ob dieser eine Monat überhaupt irgendwo in der Beamtenpension mal fehlt oder nicht (weil die Elternzeit keinen kompletten Monat umfasst) und was das später vielleicht ausmachen könnte - vermutlich nichts.
Unabhängig davon sollte die Kindererziehung sinnvoll der Frau zugeordnet werden, dafür müssen Sie bei der DRV zunächst gar nichts unternehmen oder erklären. Diehard dafr dann später etwa 100€ mehr Monatsrente.
PS: Sie dürfen natürlich wegen eines Monats in der Beamtenversorgung gerne auch ein Fass der Bürokratie aufmachen - aber bei einer Späteren Pension aus mindestens A 14 verstehe ich das nicht.
PS : das ist die Antwort eines Mannes der Praxis,…..
"Diehard dafr dann"
PS : das ist die Antwort eines Mannes der Praxis,…..
Oje, liebe DRV. Wird man so Beamter? Mich erschüttert nichts mehr.
"Diehard dafr dann"
PS : das ist die Antwort eines Mannes der Praxis,…..
Oje, liebe DRV. Wird man so Beamter? Mich erschüttert nichts mehr.
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