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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten - Ich bin Beamter, meine Frau Angestellte

von Fabian B. 21.06.2024 | 12:35
396 Ansichten
16 Antworten
Hallo, Unsere Tochter ist Ende Mai auf die Welt gekommen. Meine Frau und ich, wir stellen uns gerade die Frage, wie wir die Kindererziehungszeiten bestmöglich verteilen. Ich selbst bin Beamter auf Lebzeit (derzeit A-14 besoldet), meine Frau ist Angestellte. Meine Frau ist nun bis Mitte September in Mutterschutz, danach hat sie Elterzeit für zwei Jahre beantragt, wird aber wahrscheinlich in der Elternzeit ein paar Stunden in Teilzeit arbeiten. Ich selbst habe für Mitte Juli bis Mitte August einen Monat Elternzeit beantragt. Sollen wir die Kindererziehungszeiten komplett auf meine Frau laufen lassen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2024 | 06:16

Guten Morgen Fabian,

bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Besoldungsstelle ob und welche Auswirkungen Ihre Freistellung während der Elternzeit auf Ihre Pension hat. Für die Dauer des Mutterschutzes erhält Ihre Frau die Kinderzeiten. Wenn Ihre Frau danach nicht oder nur wenig arbeitet, macht es vermutlich Sinn, die Zeiten bei ihr zu berücksichtigen, damit sie keine Lücken im Versicherungsverlauf hat bzw. die Einbußen durch die Teilzeitbeschäftigung nicht so hoch sind. Aber bitte erstmal die Frage zur Pension klären und dann vielleicht nochmal einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe vereinbaren.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

-°-am 21.06.2024 | 12:49
Grundgehalt A 14 für Bundesbeamte, 2024 https://www.jobs-beim-staat.de/tarif/bbeso_a14…
Mimimiam 21.06.2024 | 13:07
-°- schrieb

Grundgehalt A 14 für Bundesbeamte, 2024

https://www.jobs-beim-staat.de/tarif/bbeso_a14

Mehr als jeder in der freien Wirtschaft Angestellte. Da braucht man natürlich auch noch die Müttterrente aus der Rentenversicherung, in die man nie einzahlt und bekommt außerdem im Alter fette Pension nur von den anderen Steuerzahlern bezahlt. Hoffentlich hat das bald ein Ende.
Du Witzfigur!am 21.06.2024 | 13:24
Mimimi schrieb

Mehr als jeder in der freien Wirtschaft Angestellte. Da braucht man natürlich auch noch die Müttterrente aus der Rentenversicherung, in die man nie einzahlt und bekommt außerdem im Alter fette Pension nur von den anderen Steuerzahlern bezahlt. Hoffentlich hat das bald ein Ende.

Vor allem sollten Deine dummen, polemischen Beiträge bald ein Ende haben. Keine Ahnung, aber den Mund aufreißen!🤦‍♂️ Für Deine Mitmenschen bist Du doch nicht mehr als ein 🤡!
Vielleicht soam 21.06.2024 | 17:59
Hallo. Wenn Du in der Elterzeit halbtags machst wird es nichts bringen. Alles überschlagen. Bei Beamten nicht mit den Punkten sondern mit Beträgen gerechnet. Deine Pension später umgerechnet auf Deine Elternzei ist schon so hoch das Du fast über der Grenze fürs Elterngeld bist.Es gibt etwa 1 Punkt = 37,5 € im Monat. Gesamthöhe für Elterngeld mit Verdienst ist um 2 Punkte etwa 75€ Rente im Monat. Genau wird es später aus Deiner Pension gerechnet. Wie es rechnet später pension = 5000* 12 ist 60000 Pension durch 480 (40 Dienstjahre) =125 pro Monat ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Dein Ruhegehaltsanteil pro Monat ist 125€. Halbtags Juli wie August 1/2 Monat wäre je €. 62,5 €. Ist nicht mehr weit bis 75.
Schadeam 22.06.2024 | 07:47
Zunächst sollten Sie sich bei Ihrer Besoldungsstelle erkundigen ob dieser eine Monat überhaupt irgendwo in der Beamtenpension mal fehlt oder nicht (weil die Elternzeit keinen kompletten Monat umfasst) und was das später vielleicht ausmachen könnte - vermutlich nichts. Unabhängig davon sollte die Kindererziehung sinnvoll der Frau zugeordnet werden, dafür müssen Sie bei der DRV zunächst gar nichts unternehmen oder erklären. Diehard dafr dann später etwa 100€ mehr Monatsrente. PS: Sie dürfen natürlich wegen eines Monats in der Beamtenversorgung gerne auch ein Fass der Bürokratie aufmachen - aber bei einer Späteren Pension aus mindestens A 14 verstehe ich das nicht. PS : das ist die Antwort eines Mannes der Praxis,…..
Bellaam 22.06.2024 | 10:32
Kindererziehungszeiten werden dem zugeordnet der die überwiegende Erziehung übernimmt und bei 2 Monaten Elternzeit bleibt die überwiegende Zeit trotzdem bei der Mutter da ja der Mutterschutz noch läuft ! Überwiegend hieße, Ihre Frau würde z.B. 2 Monate Vollzeit arbeiten und Sie bleiben dafür zuhause.
Schadeam 22.06.2024 | 11:52
Bella schrieb

Kindererziehungszeiten werden dem zugeordnet der die überwiegende Erziehung übernimmt und bei 2 Monaten Elternzeit bleibt die überwiegende Zeit trotzdem bei der Mutter da ja der Mutterschutz noch läuft ! Überwiegend hieße, Ihre Frau würde z.B. 2 Monate Vollzeit arbeiten und Sie bleiben dafür zuhause.

In der Regel richtig, aber das Kind ist im Mai geboren und da wäre es noch möglich eine Erklärung abzugeben (3 Monatsfrist), völlig unabhängig von überwiegender Erziehung…..Macht aber im vorliegenden Fall wenig bis keinen Sinn beim A14 Beamten, der nur 1 Monat daheim bleibt.
KSCam 22.06.2024 | 16:09
Bella schrieb

Dann müsste der Vater aber die überwiegende Erziehung in der Zeit übernehmen und das ist in der Mutterschutz Zeit wenig glaubwürdig.

Nein, wenn heute (im Juni 24) gemeinsam erklärt wird, dass der Vater die Erziehungszeit für einen Monat (Juli oder August 24) erhalten soll, gilt das - in diesen Fällen zählt der Wille der Eltern und überwiegende Erziehung spielt in solchen Fällen überhaupt keine Rolle. Darauf käme es nur an wenn das im Nachhinein dem Vater zugeordnet werden soll und im Voraus nichts erklärt wurde. Grins.
Petrus Dominusam 22.06.2024 | 21:11
Paulus Magnus schrieb

"Diehard dafr dann"

PS : das ist die Antwort eines Mannes der Praxis,…..

Oje, liebe DRV. Wird man so Beamter? Mich erschüttert nichts mehr.

Was für ein überflüssiger, inhaltsloser und polemischer Beitrag. Versucht man so sich auf Kosten anderer zu profilieren? Mich erschüttert nichts mehr.
Besserwisseram 22.06.2024 | 21:48
Paulus Magnus schrieb

"Diehard dafr dann"

PS : das ist die Antwort eines Mannes der Praxis,…..

Oje, liebe DRV. Wird man so Beamter? Mich erschüttert nichts mehr.

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