Hallo Sabine,
wie bereits hier im Forum richtig erläutert wurde, kann man diese Frage hier im Forum nicht allgemein beantworten. Dazu benötigt man die Einsicht in das Scheidungsurteil und eine aktuelle Rentenauskunft. Die Aufteilung der Rentenpunkte oder allgemein der Anwartschaften wurde vom Familiengericht entschieden und die Deutsche Rentenversicherung hat diese Entscheidung durchgeführt. Der Ansprechpartner zur Klärung Ihrer Fragen bezüglich dem Urteil sind Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt und bezüglich der Auswirkung des Versorgungsausgleiches auf Ihr Rentenversicherungskonto ist Ihr zuständiger Träger der Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner.
Eine Beratungsstelle vor Ort finden Sie unter folgendem Link:
Beratung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung