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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten - Versorgungsausgleich

von Sabine17.04.2024 | 13:37
508 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich bin schon Jahre geschieden. 3 Kinder Kinder groß gezogen. Bei der Scheidung wurde meinem Ex 0,27 Rentenpunkte, knapp 7€ im Monat zugesprochen. Ich konnte wegen der Kinder nur Teilzeit arbeiten, also bei Rentenantritt heißt das ca. 1000€. Mein Ex konnte voll arbeiten, also gut abgesichert. Verstehe nicht warum das Gericht einen Ausgleich gemacht hat und viel wichtiger, kann ich diese 0,27 Punkte zurückfordern? Lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine,

 

wie bereits hier im Forum richtig erläutert wurde, kann man diese Frage hier im Forum nicht allgemein beantworten. Dazu benötigt man die Einsicht in das Scheidungsurteil und eine aktuelle Rentenauskunft. Die Aufteilung der Rentenpunkte oder allgemein der Anwartschaften wurde vom Familiengericht entschieden und die Deutsche Rentenversicherung hat diese Entscheidung durchgeführt. Der Ansprechpartner zur Klärung Ihrer Fragen bezüglich dem Urteil sind Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt und bezüglich der Auswirkung des Versorgungsausgleiches auf Ihr Rentenversicherungskonto ist Ihr zuständiger Träger der Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner.

 

Eine Beratungsstelle vor Ort finden Sie unter folgendem Link:

 

Beratung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Bam 17.04.2024 | 13:42
Keine Frage für die DRV. Sprechen Sie das mit einem Anwalt für Familienrecht ab.
.am 17.04.2024 | 13:59
Hallo Sabine ! Schauen Sie sich doch noch mal Ihr Scheidungsurteil an, oder lassen es sich von Ihrem Anwalt erläutern. Im Forum kann Ihnen niemand ohne Unterlagen helfen.
Hallo.am 17.04.2024 | 14:48
Hallo. Jeder muss die Hälfte aus der Ehezeit abgeben. Schau mal was Du bekommen hast.
Schadeam 17.04.2024 | 15:42
So wie Sie es schreiben kann es eigentlich nicht im Urteil stehen. Dass der Mann in der Ehe Vollzeit und die Frau nur Teilzeit artbeitet und dann die Frau unterm Strich "abgeben muss" kann eigentlich nicht / kaum sein. Haben Sie uns vielleicht den Betrag "unterschlagen" den Sie von ihm bekommen?
Sabineam 17.04.2024 | 18:17
Nein, ich habe vor den Kindern Vollzeit gearbeitet, hatte bis dahin mehr Rentenanteile aufgebaut. Konnte nach den Erziehungszeiten und Scheidung nur Teilzeit oder Geringfügig arbeiten. Unterschlagen habe ich nichts. Mein Ex braucht mir nichts zu geben. Und wir rätseln beide. Er würde mir die Rentenpunkte sogar zurück geben.
Erst denken, dann erst fragen!am 17.04.2024 | 18:35
Zitat von Sabine anzeigenausblenden
Sprechen Sie mit Ihrem Scheidungsanwalt wenn Sie das Urteil nicht verstehen. Wie soll das denn jemand in einem anonymen Forum beurteilen können, der keinen Einblick in den Vorgang hat?🤦‍♂️
Rätselraten?am 17.04.2024 | 18:43
Es kann doch sein, dass der Mann selbständig war und kaum Beiträge eingezahlt hat. Letztendlich muss sich die Fragestellerin das Scheidungsurteil von ihrem Anwalt erklären lassen. Es ist schon merkwürdig, dass derartige Fragen erst Jahre nach der Scheidung gestellt werden.
Schadeam 17.04.2024 | 18:51
Zitat von Sabine anzeigenausblenden
Dann finden Sie mit Ihrem Ex hoffentlich eine private Lösung wie er das "ausgleicht" - 0,27 EP sind etwa 10€ Monatsrente - da werden Sie hoffentlich auch ohne Gericht und Anwalt eine vernüftige Lösung finden. PS: die Entscheidung hat damals das Gericht und nicht die DRV getroffen; das hätten Ihnen damals Ihr Anwalt oder der Richter erklären sollen.
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