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kindererziehungszeiten

von christian01.10.2007 | 15:36
1700 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ist es für den vater möglich während des Mutterschaftsurlaubes bei 15 Wochenstunden Arbeit Erziehungsgeld zu bekommen und Kindererziehungszeiten angerechnet zu bekommen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.10.2007 | 09:21

Sehr geehrter Christian,

Informationen bezüglich der Zahlung des Erziehungsgeldes erhalten Sie beispielsweise von dem für Sie zuständigen Versorgungs- oder Jugendamt. Bitte informieren Sie sich dort.

Eine Kindererziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind erzogen hat (§ 56 Abs. 2 S. 1 SGB VI). Gemeinsam erziehende Eltern können die Kindererziehungszeit durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung unter sich aufteilen. Die übereinstimmende Erklärung kann nur mit W i r k u n g f ü r z u k ü n f t i g e M o n a t e abgegeben werden. Eine r ü c k w i r k e n d e Z u o r d n u n g der Kindererziehungszeit bis zu z w e i K a l e n d e r m o n a t e v o r A b g a b e d e r E r k l ä r u n g ist zulässig (Ausnahme: eine Leistung wurde bereits bindend festgestellt oder es wurde eine rechtskräftige Ent-scheidung über den Versorgungsausgleich durchgeführt).

Erziehen die Eltern ihr Kind gemeinsam und ist eine übereinstimmende Erklärung nicht, nicht übereinstimmend oder nicht rechtzeitig abgegeben worden, wird die Kindererziehungszeit dem Elternteil angerechnet, der das Kind -nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet- überwiegend erzogen hat. Sind die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben in etwa gleichgewichtig, wird die Kindererziehungszeit nach § 56 Abs. 2 S. 8 SGB VI der Mutter zugeordnet.

Wir empfehlen Ihnen, sich umgehend ausführlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen (Erklärungsfristen ggf. beachten, siehe Ausführungen oben).

Mit freundlichen Grüßen

7 Antworten

KSCam 01.10.2007 | 18:26
Das Erziehungsgeld ist keine Leistung der Rentenversicherung, deshalb äußere ich mich hierzu nicht. Kindererziehungszeiten können dann beim Vater angerechnet werden, wenn a) etweder fristgemäß eine gemeinsame Erklärung der Eltern abgegeben wurde oder b) er das Kind tatsächlich überwiegend erzogen hat (hier wäre sicherlich mitentscheidend in welchem Umfang die Mutter des Kindes nebenher gearbeitet hat?)
Schiko.am 01.10.2007 | 21:03
Sie verstehen ja mehr als ich, lieber KSC. Was ich noch nie verstanden habe, dies ist auch ihr kommentar, massgebend ist bei anrechnung der KEZ. die berufliche tätigkeit wäh- rend dieser zeit. Dies kann doch nicht stimmen, geht nämlich die ehefrau 6 wochen nach der geburt auch wieder in arbeit wird wohl in der regel in abwesenheit beider elternteile eine oma während der arbeitszeit die erziehung übernehmen. Allein die erziehungszeit auf die arbeitszeit von 8 stunden ab- zustellen kann nicht stimmen, schliesslich hat ja der tag 24 stun- den. Es wäre ja auch unklug, wenn von vorneherein schon feststeht, meinetwegen weil der mann gut verdient, dass nicht die KEZ. dem mann schriftlich zugeordnet werden sollen, da die frau vermut- lich kein beitragseinkommen im leben haben wird. . Nämlich, für geburten vor 1992, selbst bei 4 kindern werden die erforderlichen 60 monate mindeszeit für rente nicht erreicht. Kann mir auch vorstellen, es wird gar nicht geprüft ob der ehe- mann die erziehungsleistung trotz täglicher berufsarbeit erfüllen kann. Hoffe sie verstehen um was es mir geht, auch wenn mich dies nicht mehr betrifft. Mit freundlichen Grüßen.
KSCam 01.10.2007 | 21:12
lieber Schiko, die ganze Thematik ist eben recht kompliziert. Im Normalfall bekommt die Mutter die KEZ zugeordnet, dabei spielt i.d.R. keine Rolle ob und wieviel sie arbeitet. Die Eltern können durch Erklärung die Kinder dem Vater zuordnem, dann ist es auch OK (Fristen beachten) (solche Erklärungen sind allerdings selten, weil die jungen Eltern i.d.R nicht an die Rente denken). Wird keine Erklärung abgegeben aber der Vater kann die "überwiegende Erziehung" belegen, dann erhält er die KEZ (Bsp: Vater Hausmann, Mutter berufstätig). Und Ihr Fall mit der Oma ist wieder eine andere Baustelle: die Oma wird in der Regel ausgeschlossen sein, wenn das Kind bei den leiblichen Eltern wohnt - da geht die Erziehung durch die Eltern vor. (die Oma könnte dann ins Spiel kommen, wenn die Eltern gestorben sind und das Kind regulär bei den Pflegeeltern gemeldet ist). Aber da gibts zig verschiedene Konstellationen, die durchzuspielen, wäre müßig. Und Ihr letztes Beispiel ist einfach lebensfremd: dass ein Ehepaar die Kinder dem berufstätigen Vater zuordnet, obwohl die Mutter daheim ist, weil die später vielleicht keine 5 Jahre hat, ? So was habe ich in der Praxis noch nie erlebt, und das KEZ Gesetz gibts jetzt schon seit 20 Jahren (und dieser Mann kann später auch keine überwiegende Erziehung geltend machen)
Schiko.,am 01.10.2007 | 21:43
Vielen dank für ihre umfangreichen erläuterungen. War eben nur mal so ein gedanken gang von mir. Mit freundlichen Grüßen
no nameam 02.10.2007 | 07:06
Lieber Herr Schiko! Ich weiß, dass Sie sonst ein sehr gut informierter User in diesem Forum sind. ;-) Zu Ihrer Frage, man könne doch nicht auf die Wochenarbeitsstunden abstellen, kann ich jedoch auch etwas erklärendes mitteilen. Wenn beide Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen haben (= Normalfall), dann sind die KEZ einem Elternteil zuzuordnen, nämlich dem, der es überwiegend erzogen hat. Meist geht man von einer überwiegenden Erziehung durch die Mutter aus. Dennoch gibt es Fallkonstellationen, bei denen der Vater die Erziehung überwiegend übernommen hat (muss nachgewiesen sein, z. B. durch Erziehungsgeldbescheid). Hätte man z. B. einen Fall, bei dem die Mutter nach der MuSchuFrist wieder Vollzeit (8 Std. täglich) arbeiten gegangen ist und der Vater in Teilzeit gegangen ist, wären die KEZ eindeutig dem Vater zuzuordnen.
Schiko.am 02.10.2007 | 09:16
Vielen dank für ihren beitrag. Jetzt ist klar, die unterschrift der ehefrau alleine für die zu- ordnung der KEZ. reicht nicht aus. Wollte ja nur hinweisen,die tägliche erziehungszeit gilt ja für 24 stunden täglich, ist weit umfangreicher als der acht stunden arbeitstag. Solche anfragen meinerseits bassieren meist auf behaup- tungen anderer personen. Um dies zu bestätigen,auch zu widersprechen, bringe ich halt auch solches hier. Auch wenn dies oft auf un- verständnis stoßt, dies ver- trag ich schon noch. MfG.
sternchenam 10.10.2007 | 10:19
Ich habe mal eine Frage: Und zwar, ist meine 15 Jahre alte Tochter schwanger und wohnt noch bei mir und meinem Mann. Sie wird auch nach der Geburt bei uns wohnen und weiter zur Schule gehen. Meine Frage nun, kann ich als dann Oma, mir die Erziehungzeiten anrechnen lassen? Da ich das Kind ja zum größten Teil erziehe und versorge. Ich habe ja auch das volle Sorgerecht, da meine Tochter noch minderjährig ist und kann auch vom Jugendamt die Vormundschaft bekommen. Wäre sehr dankbar für Infos !!! sternchen
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