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kindererziehungszeiten

von Tati11.03.2008 | 17:02
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3 Antworten

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nach den frühen tod meines mannes habe ich meine 2 kindererziehungszeiten dem rentenkonto meines mannes gutgeschrieben, hatte aber keine auswirkungen.kann ich diese zeiten wieder auf mein rentenkonto gutschreiben lassen und wirkt sich das auf meine eu-rente aus? DANKE

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Erziehen Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, muss für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgegeben werden. Erziehen Mutter und Vater das Kind gemeinsam und ist von Ihnen eine übereinstimmende Erklärung nicht, nicht übereinstimmend oder nicht rechtzeitig abgegeben worden, wird die Kindererziehungszeit bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat. Da eine gemeinsame Erklärung von Ihnen wahrscheinlich nicht abgegeben wurde, ist vom zuständigen Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob eine Aufhebung des Rentenbescheides nach § 45 SGB X möglich ist. Bezüglich dieser Rechtsfrage sollten Sie sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Dieser kann dann auch feststellen, inwieweit die Kindererziehungszeiten sich bei Ihrer Rente auswirken.

2 Antworten

Wolfgangam 11.03.2008 | 21:26
Hallo Tati, die einmal getroffene Entscheidung zur Zuordnung der Kindererziehungszeiten, -berücksichtungszeiten ist nicht umkehrbar. KEZ/BÜZ beim Vater werden dort nur aus gutem Grund angerechnet/auf besonderen Antrag - jetzt plötzlich festzustellen 'achnee, das bringt ja nichts, ich (Mutter) habe mehr davon' ...das erkundet man VOR der Zuordnung. Schließlich ist die DRV 'genötigt' worden, diese rechtsverbindliche Zuordnung vorzunehmen (es sei denn, sie können einen zweifelsfreien Beratungsmangel nachweisen). EU-Rente ? Wenn die noch aus Zeiten vor der Einführung der KEZ stammt (vor 1986) hättem die KEZ keine Auswirkungen vor 'Umwandlung' in Altersrente. Gruß w.
___am 11.03.2008 | 21:25
Wieso hatten denn die Kindererziehungszeiten keine Auswirkung? Die Kindererziehungszeiten werden doch zusätzlich zu den übrigen Entgeltpunkten berücksichtigt. Eine nachträgliche Änderung der Erklärung über die Anrechnung beim Vater ist nach meiner Kenntnis nicht möglich.
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