Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Kindererziehungszeiten

von Claudia30.07.2008 | 14:38
1762 Ansichten
13 Antworten
Die Geburt eines Kindes wird der Rentenversicherung ja elektronisch gemeldet und meist im Konto der Mutter gespeichert. Muss denn die Geburtsurkunde des Kindes noch mal mit eingereicht werden, wenn der Vater die KEZ beantragen möchte oder werden die Daten aus dem Konto der Mutter gezogen. Bei dieser wird ja auch gespeichert, dass die KEZ dem Vater zugeordnet werden oder bin ich jetzt total auf dem Holzweg?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 31.07.2008 | 07:02

Unabhängig der Meldung des Standesamtes/Einwohnermeldeamtes des Geburtsortes des Kindes an die DRV, muss beim ersten Antrag auf Anerkennung der Kindererziehungszeiten für die Rentenversicherung immer die Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Moderatoren-Antwortam 01.08.2008 | 07:45

Eine Geburtsurkunde muss immer vorgelegt werden (meistens beim ersten Antrag auf KEZ).

11 Antworten

KinderKinderam 30.07.2008 | 14:58
Die Geburt eines Kindes wird grundsätzlich mit dem Monat und dem Jahr der Geburt in das Versicherungskonto der Mutter gemeldet. Sollen die KEZ beim Vater angerechnet werden ist es sinnvoll die Personenstandsdaten des Vaters und des Kindes im KEZ/BÜZ-Antrag bestätigen zu lassen. Evtl. hat der Versicherungsträger des Vaters keinen Zugriff auf Ihr Versicherungskonto.
EinHesseam 30.07.2008 | 16:41
Hallo Schwarzwälder, die Daten kommen nicht von der Krankenkasse. Die Meldungen stammen von den Städzen und Gemeinden nach der 2. BMeldDÜV auf hessisch: "Bemmeldüff" Grüße aus Hessen
Rosannaam 30.07.2008 | 16:53
Ja, richtig.
Schwarzwälderam 30.07.2008 | 16:12
Selbst wenn ein zugriff bestünde wären die übermittelten Daten der Krankenkasse nicht ausreichend. Da lediglich Monat und Geburtsjahr übermittelt werden fehlt der genaue Tag und der Name des Kindes. Außerdem wird nur durch eine Geburtsurkunde der tatsächliche Geburtsnachweis vorgelegt. Wenn einmal die Urkunde vorgelegen hat muß allerdings später bei weiteren Anträgen (z.B. Verlängerung der Erziehungszeit ) keine neue Urkunde vorgelegt werden.
Agnesam 30.07.2008 | 17:23
Hallo Claudia, eine Geburtsurkunde muss immer vorgelegt werden. Egal ob die KEZ der Mutter oder dem Vater zugeordnet werden soll. Dank unseres Datenschützern dürfen die vollständigen Angaben über das Kind nicht übermittelt werden. Die Datenschützer vertreten die Auffassung, dass es für den Rentenversicherunsträger ausreicht, wenn ihnen Monat und Jahr übermittelt werden. Alle weitere Angaben können ja von der Kindesmutter (vater) erfagt werden. Agnes
Claudiaam 31.07.2008 | 12:06
Vielen Dank für die ganzen Antworten. Dann werden wir mal die KEZ für meinen Mann beantragen bevor unsere Kleine in die Schule kommt :) Was lange währt, wird gut!
Agnesam 31.07.2008 | 12:33
Hallo Claudia, hat denn Ihr Mann die Kleine erzogen? So einfach ist die Anerkennung für den Vater, insbesondere rückwirkend nicht. Hier ein Auszug aus den Vorschriften: § 56 SGB X Kindererziehungszeiten (2) Eine Erziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Erziehungszeit einem Elternteil zugeordnet. Haben die Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist. Die Zuordnung kann auf einen Teil der Erziehungszeit beschränkt werden. Die übereinstimmende Erklärung der Eltern ist mit Wirkung für künftige Kalendermonate abzugeben. Die Zuordnung kann rückwirkend für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen, es sei denn, für einen Elternteil ist unter Berücksichtigung dieser Zeiten eine Leistung bindend festgestellt, ein Versorgungsausgleich oder ein Rentensplitting durchgeführt. Für die Abgabe der Erklärung gilt § 16 des Ersten Buches über die Antragstellung entsprechend. Haben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen. Haben mehrere Elternteile das Kind erzogen, ist die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat, soweit sich aus Satz 3 nicht etwas anderes ergibt. Grüße Agnes
Claudiaam 31.07.2008 | 15:47
Ich wage mal zu behaupten, dass wir das Kind gemeinsam erzogen haben.... Aber ich weiß, was sie meinen. Da mein Mann die Elternzeit gemacht hat und auch einen Bescheid über das Erziehungsgeld hat, denke ich mal, dass das ganze recht unproblematisch sein dürfte.
sippam 31.07.2008 | 18:32
Muß die Geburtsurkunde immer vorgelegt werden ? Es reicht doch die meldung sofern Geburtsmonat nicht von der Meldung abweicht; oder ?????
Agnesam 31.07.2008 | 20:15
Hallo Claudia, ich sehe schon dass Sie es verstanden haben. Bitte aber angeben: der Vater hat das Kind ü b e r w i e g e n d erzogen. Dann dürfte es in der Tat keine Probleme geben. mfg Agbes
Agnesam 31.07.2008 | 20:19
Die Kenntnis des Geburtsmonats reicht nicht aus. Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Folgemonat. Die Berücksichtigungszeit beginnt mit dem Tag der Geburt. Agnes
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026