Die Verlängerung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder für das 2. Jahr bekommen Versicherte, die am 30.06.2014 noch keine Rente bezogen haben, analog zu den festgestellten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.
Bisher gab es für vor 1992 geborene Kinder 12 Monate Kindererziehungszeit und auch bisher (und weiterhin) zusätzlich bis zum 10. Lebensjahr Berücksichtigungszeiten.
Das bedeutet, wenn Ihre Mutter bisher die Zeiten der Kindererziehung (Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten) bis zum vollendeten 2. Lebensjahr (oder darüber hinaus) erhalten hatte, erhält sie auch das neue 2. Jahr Kindererziehungszeit.