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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Scheidungskind01.09.2014 | 12:39
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4 Antworten

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Guten Tag, ich bin vor 1992 geboren, meine Eltern sind geschieden und ich bin bei meinem Vater aufgewachsen. Das habe ich mit 14 so vor dem Gericht bestimmt. Wer bekommt nun diese neuen zu vergebenden Kindererziehungszeiten zugesprochen ? Mein Vater oder meine Mutter ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Verlängerung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder für das 2. Jahr bekommen Versicherte, die am 30.06.2014 noch keine Rente bezogen haben, analog zu den festgestellten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.

Bisher gab es für vor 1992 geborene Kinder 12 Monate Kindererziehungszeit und auch bisher (und weiterhin) zusätzlich bis zum 10. Lebensjahr Berücksichtigungszeiten.

Das bedeutet, wenn Ihre Mutter bisher die Zeiten der Kindererziehung (Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten) bis zum vollendeten 2. Lebensjahr (oder darüber hinaus) erhalten hatte, erhält sie auch das neue 2. Jahr Kindererziehungszeit.

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3 Antworten

Kai-Uweam 01.09.2014 | 13:13
Das kommt darauf an, wer Sie im ersten Lebensjahr (überwiegend) erzogen hat. Sollten beide zu gleichen Teilen die Erziehung in dieser Zeit vorgenommen haben, bekommt grundsätzlich die Mutter die Zeiten anerkannt. Beim Vater ist da schon viel mehr Beweislast. Bei der Scheidung wurde doch sicherlich auch ein Versorgungsausgleich durchgeführt? Fragen Sie mal Ihre Eltern. Vermutlich wurde in diesem Rahmen schon über die Erziehung entschieden. Nochmal kurz zusammengefasst: Wer im 12. Monat nach der Geburt das Kind überwiegend erzogen hat, bekommt das 2. Jahr pauschal dazu.
Sojusam 01.09.2014 | 13:46
Ich bin schon älter. 1962 geboren. Die Scheidung meiner Eltern war als ich 9 war. Meine Mutter ist weg und ich war beim Vater, von Anfang an. Versorgungsausgleich gab es damals keinen.
Andreas P.am 10.09.2014 | 18:43
Hallo, ich habe auch eine Frage. Kümmere mich mit notarieller Vollmacht um mein Oma, Ihre Tochter wurde 1964 geboten. Erhält meine Oma dadurch auch mehr Rente? Ich weiß nicht, ob die Kindererziehung bei Ihr Berücksichtigt wurde. Viele Grüße Andreas
Deutsche Rentenversicherung
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