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kindererziehungszeiten

von lena05.03.2009 | 21:34
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hallo, ich bin schwanger und werde nach der geburt in elternzeit oder wie das heißt ...ich mein die höchsten 14 monate wo man elterngeld bekommt gehen. mein mann und ich wollen uns die erziehungzeiten teilen. mir wurde gesagt dass kindererziehungszeiten wenn sie der mutter angerechnet werden sollen bis zum rentenantrag zeit haben zu beantragen. allerdings wenn der vater von den 3 jahren auch was ab haben möchte dies spätestens zwei monate in nachhinein geltend machen muss bei der rentenversicherung. Aber bevor er elternzheit nimmt dies nicht beantragen kann, da die rentenversicherung für die zukunft ja nichts anerkennt...also wenn er z.B. in juli und august daheim bleiben möchte dies frühestens in juli beantragen kann aber nicht für august mit un ende august spätestens für juli und august dies beantragen kann. Ich kenn mich überhaupt nicht aus wie das alles zu beantragen ist. Am liebsten würde ich es bleiben lassen ! Wie ist es eigentlich wenn der vater 2 monate elternhzeit daheim bleibt ...kann dann trotzdem die mutter die gesamte zeit auf sich schreiben lassen die 3 jahre? hat der vater dann ne lücke im verlauf...ich hab keine ahnung...und die texte die ich hier im net finde verstehe ich schlecht weil sie so kompliziert geschrieben sind-1 Vielen Dank! lena

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Wolfgang" ist nichts hinzuzufügen.

1 Antworten

Wolfgangam 05.03.2009 | 21:49
Hallo lena, Kindererziehungszeiten (KEZ - 3 Jahre Beitragszeit mit max. Durchschnittseinkommen + 7 Jahre Berücksichtungszeiten (BÜZ) bis zum 10. Lbj.) werden grundsätzlich dem Elternteil angerechnet, der ein Kind allein oder überwiegend erzieht - dafür gibt es keine Fristen. Der Mutter 'glaubt' die Rentenversicherung (DRV) das per Antrag, beim Vater ist ein Nachweis erforderlich. Sie werden nicht sofort von der DRV kontaktiert, erhalten nur nach der Geburt ein Schreiben der DRV, worin Sie auf die Notwendigkeit einer 'gemeinsamen Erklärung für KEZ beim Vater' hingewiesen werden - die Erklärung gilt unabhängig von der tatsächlichen Erziehung (sprich: der Vater geht 60 Std./Woche raboten und Sie allein wechseln 24 Std/Tag die Windeln - und trotzdem erhält er mit dieser Erklärung die KEZ + BÜZ zugeordnet.) So wie Sie die Erziehung aufteilen wollen, brauchen Sie keine Erklärung über die KEZ/BÜZ abgeben. Der Nachweis, dass der Vater das Kind tatsächlich erzogen hat, ergibt sich schon aus seinem Rentenkonto - Lücke durch Elternzeit während der KEZ. Da wird spätestens bei der nächsten Kontenklärung die Frage zur Kindererziehung kommen, V800, V805 der Vordrucke und die KEZ ist passend aufgeteilt. !!! Ob das sinnvoll ist ? ...abweichend von der 'Norm' KEZ bei der Mutter, im Hinblick auf Versicherungszeiten, Anwartschaften, SV-Verdienste, begrenzte Werte für die KEZ - grad bei evtl. folgender Doppelerziehung weiterer Kinder ? Marschieren Sie bitte in den ersten 3 Monaten nach der Geburt in die nächste Beratungsstelle und hinterfragen Sie die Anrechnung bei ihr/ihm anhand der kommenden/erwarteten Versicherungszeiten in der DRV, dann wissen Sie mehr. Gruß w. ...und als letzter (vorausschauender) Hinweis - im Falle einer Scheidung/Versorgungsausgleich ist es ziemlich egal, bei wem die Werte für KEZ gelandet sind; so lange die KEZ in die Ehezeit fällt, wird sie im übertragenen Sinne auf beide Rentenkonten gleichmäßig verteilt. ...ist doch ganz einfach :-)
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