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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von samy31.07.2018 | 13:15
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5 Antworten

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Guten Tag Meiner Mutter steht eine Rente wegen Kindererziehungszeiten zu. Doch bis zur Rente sind es noch 10 Jahre. Mein Vater ist bereits einige Jahre Rentner und da die Rente nicht zum Leben reicht wollte ich fragen ob es die Möglichkeit gibt das meine Mutter Ihre Rente der Kindererziehungszeiten auf meinen Vater übertragen kann, damit sie nicht er bis zur Rente warten muss. Ich danke euch für die Antwort Gruß samy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sammy,

eine Übertragung der Kindererziehungszeiten auf Ihren Vater ist - so wie sie Ihnen vorschwebt - leider nicht möglich.

Die Kindererziehungszeit kann nur einem Elternteil zugeordnet werden – dem, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Mutter und Vater ihr Kind ge­meinsam, erhält grundsätzlich die Mutter die Kinder­erziehungszeit. Soll sie der Vater erhalten, müssen Sie eine gemeinsame übereinstimmende Erklärung hierüber abgeben. Diese gilt jedoch nur für die Zukunft und für höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend.

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4 Antworten

Fastrentneram 31.07.2018 | 13:38
Sollten die Kindererziehungszeiten schon bei der Mutter berücksichtigt sein, ist eine Übertragung auf das Versicherungskonto des Vaters nicht möglich. Im Übrigen kann der Vater die Kindererziehungszeiten nur erhalten, wenn er die Kinder überwiegend erzogen hat, was dann zu beweisen wäre. Wenn der Vater arbeiten war und die Mutter während der Erziehungsjahre zu Hause war oder zeitlich weniger gearbeitet hat als der Vater, kann nur die Mutter die Kindererziehungszeiten bekommen.
Mikeam 01.08.2018 | 12:39
Eine Frage am Rande...Wann kann denn eigentlich frühstens eine Rente wegen Kindererziehungszeiten ausgezahlt werden?
W*lfgangam 01.08.2018 | 20:04
...es gibt keine 'Rente wegen Kindererziehungszeiten' ;-) Über die Rentenarten im Alter oder bei Erwerbsminderung informieren Sie diese Merkblätter: Altersrenten https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… EM-Renten https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Hinweis: Kindererziehungszeiten sind nur 'stinknormale' rentenrechtliche Zeiten, die zu einem Rentenanspruch führen können. Unter welchen Bedingungen/wann Rente möglich, können Sie in den genannten Merkblättern nachlesen. Gruß w.
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