Hallo sammy,
eine Übertragung der Kindererziehungszeiten auf Ihren Vater ist - so wie sie Ihnen vorschwebt - leider nicht möglich.
Die Kindererziehungszeit kann nur einem Elternteil zugeordnet werden – dem, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Mutter und Vater ihr Kind gemeinsam, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Soll sie der Vater erhalten, müssen Sie eine gemeinsame übereinstimmende Erklärung hierüber abgeben. Diese gilt jedoch nur für die Zukunft und für höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend.