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Kindererziehungszeiten

von Berta4811.10.2009 | 13:28
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Habe mal eine Frage zu den Kindererziehungszeiten für Witwer: Folgendes Szenario: Ehepaar, 1985 geheiratet,Ehemann und Ehefrau Angestellte bei der Telekom, Ehefrau vor 1988 Beamtin geworden. Kind 1988 geboren und für 12 Jahre beurlaubt, da Beamtin, Ehefrau 1997 verstorben. Wo bleiben die Kindererziehungszeiten der DRV? Bei der Witwerrente der DRV tauchen diese nicht auf. Bei den Rentebescheiden (DRV)des Überlebenden nur für die Zeit von 1997 bis 1998. Wurden die Restzeit (1989 - 1997) mit ins Grab genommen? Danke für alle Auskünfte.Berta48

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zeiten der Kindererziehung/Berücksichtigungszeiten bekommt der Elternteil angerechnet, der sein Kind überwiegend erzogen hat. Liegt eine gemeinsame Erziehung vor, werden Kindererziehungzeiten der Mutter angerechnet. Der Vater bekommt nur KEZ/BÜZ, wenn er das Kind überwiegend erzogen hat bzw. wenn eine gemeinsame Erklärung vorliegt, dass KEZ/BÜZ beim Vater anzurechnen sind.

Eine solche gemeinsame Erklärung wurde anscheinend damals von Ihnen nicht ausgefüllt, so dass Sie nur ab dem Tod Ihrer Ehefrau die Anrechnung von Berücksichtigungszeiten bekommen haben (als alleiniges Elternteil).

Im Versicherungskonto Ihrer Frau wurden keine KEZ/BÜZ anerkannt, da sie zum damaligen Zeitpunkt bereits Beamtin war und Beamte grundsätzlich von der Anrechnung ausgeschlossen waren.

Aber Achtung: waren bisher die Beamten generell von der Anrechnung von KEZ/BÜZ ausgeschlossen, so ist dies seit der neuesten Rechtsprechung nicht mehr der Fall. Ausgeschlossen sind Zeiten der Kindererziehung nur noch, falls diese Zeiten in der (Beamten)Versorgung entsprechend gleichwertig berücksichtigt werden. Bei einem Kind ab Geburt 01.01.1992 werden Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung gleichwertig wie in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt, so dass eine Anrechnung in der Rentenversicherung nicht erfolgen kann. Bei Geburten vor 01.01.1992 ist die Frage der Gleichwertigkeit noch nicht abschließend geklärt.

Unter Umständen ist eine Berichtigung im Versicherungskonto Ihrer verstorbenen Ehefrau möglich.

Ob, inwiefern und ab welchem Zeitpunkt eine Berücksichtigung von KEZ bei einem länger zurückliegenden Zeitraum erfolgen kann, wird derzeit in verschiedenen Gremien der Rentenversicherugsträger geprüft. Abschließende Ergebnisse sind noch nicht bekannt.

Es kann jedoch nicht schaden, bei Ihrer Witwerrente die Neuberechnung aufgrund der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten von 1988 bis 1997 zu beantragen.

7 Antworten

Stefanam 11.10.2009 | 14:16
Die Kindererziehungszeiten werden in der Beamtenversorgung berücksichtigt.
Berta48am 11.10.2009 | 15:24
Hallo Stefan, Bei Pensionen wird keine Kinderberücksichtigungszeitenangerechnet, da die verstorbene Ehefrau beurlaubt war ohne Dienstbezüge.Ihr wurde nach der Geburt 1988 ein Jahr Erziehungsurlaub bei der Pension angerechnet. Das war`s. Dem Witwer wurde nach dem Tod der Ehefrau 1997 für ein Jahr Kindererziehungszeit bis 1998 angerechnet von der DRV, da Kind 1988 geboren. Sehr großzügig, gab ja auch keine andere Person mehr. Nach wie vor die Frage, nimmt die verstorbene Ehefrau den Anspruch mit ins Grab oder wie verhält es sich? Bei meinen Überprüfungen der DRV-Bescheide zu/ kl.Witwerrente,Halbwaisenrente tauchen keine Kinderberücksichtigungszeitenauf. Also hat da jemand gepennt? Wollte nicht zu einem Rentenberater rennen, weil die nur Schweinegeld kosten und nichts wirklich wertvolles dabei rauskommt. Die DRV selber windet sich und stellt sich dumm.So nach dem Motto, wir haben doch einen kleinen Teil gezwungener Maßen gegeben, was soll das jetzt noch? Könnte mir aber vorstellen, daß von dieser Problematik noch andere betroffen sind, die das gar nicht wissen. Muß natürlich einräumen, dass dieser Fall sehr spezifisch ist.
Tschackaam 12.10.2009 | 07:37
da hier niemand die Versichertenbiografie des Witwers bzw. der Verstorbenen kennt ist es äußerst schwammig eine Auskunft zu geben. Warum gehen Sie nicht mit den entsprechenden Bescheiden der beiden in die nächste Beratungsstelle? Kostet nix! Grundsätzlich gibt es für Kinder vor dem 01.01.1992 geboren ein Jahr Kindererziehungszeiten und max. 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten. Nehmen wir mal an das Kind ist am 22.05.1988 geboren ok? Kindererziehung gibt es dann im Versicherungsverlauf vom 01.06.1988 - 31.05.1989 Kinderberücksichtugngszeiten vom 22.05.1988 - 21.05.1998 (wobei die Berücksichtugnszeiten nur bedingt einen Einfluß auf die Rente haben, da diese nicht wie die "echten" Kindererziehungszeiten bewertet werden. MfG Tschacka
???am 12.10.2009 | 09:14
Als Beamtin hat man keinen Anspruch auf KiBÜZ, da es solche Zeiten in der Versorgung nicht gibt. Die Frage ist, könnte der Vater einen Anspruch erworben haben. Nach dem Tod der Mutter ist das ja ganz klar, da wurden ihm die Zeiten ja auch zuerkannt. Davor gibt es zwie Möglichkeiten. Einmal dass der Vater das Kind überwiegend erzogen hat. Dies ist nach Ihrer Schilderung wohl nicht der Fall. Die andere Möglichkeit ist durch Abgabe einer gemeinsamen Erklärung. Die wäre zwar frühestens 1992 möglich gewesen, aber hier wurden die Eltern anscheinend nicht tätig ebensowenig wie zu dem Zeitpunkt, als die KEZ ab 1997 beantragt wurden.
Tschackaam 12.10.2009 | 10:10
stimmt, habe ich überlesen. Die Kindererziehungszeiten können bei der Mutter (elso der Witwerrente) gar nicht berücksichtigt werden, da Beamtin. Umso erfreulicher, das die DRV die KEZ beim Vater anerkannt hat! das bekommt er dann mit seiner Altersrente gewürdigt. MfG Tschacka
Paulaam 12.10.2009 | 10:38
Hallo @Tschacka, nochmals lesen. Die DRV hat keine Kindererziehungszeit anerkannt! Lediglich die Kinderberücksichtigungszeit für die Zeit nach dem Tode der Mutter wurde berücksichtigt (sicher für den Vater bedeutungslos) Paula
Tschackaam 12.10.2009 | 11:34
ja stimmt. :) MfG Tschacka
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