Hallo Benne,
die Ausführungen von Rentenschmied sind zutreffend. Zu Ihren weiteren Fragen verweise ich auf das Beispiel von Rentenschmied. Die Kindererziehungszeit beginnt nach Ablauf des Monats der Geburt des Kindes und endet bei Tod des Kindes am Todestag, d. h. wäre das Kind im Oktober 1985 verstorben, so wäre für diesen Monat voraussichtlich die Kindererziehungszeit berücksichtigt worden.
Ihre Schwiegermutter sollte bereits mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger oder einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufnehmen und einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten zu stellen, so dass das Versicherungskonto zum voraussichtlichen Rentenbeginn weitestgehend geklärt ist und ggf. weitere Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen usw. vorab geklärt werden können.
Mit freundlichen Grüßen