Aufgrund von gesetzlichen Neuregelungen bezüglich des Anrechnungsausschlusses für Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung könnte durchaus eine Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992 erfolgen; maßgebend ist hierfür jedoch, ob zum Zeitpunkt der Geburt bereits das Beamtenverhältnis bestanden hat und ob das Beamtenverhältnis in den neuen oder alten Bundesländern besteht. Empfehlenswert wäre, einen Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung auszumachen - ggfs. kann dann auch gleich ein entsprechender Antrag
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