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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Friederike19.01.2017 | 06:49
1182 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 37 Monate Rentenzeiten, bin danach Beamtin geworden. Während der Beamtenzeit habe ich 2 Kinder geboren. Kann ich mir die Zeit der Kindererziehung in der Rentenversicherung anrechnen lassen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Friederike,

wir schließen uns der Antwort von Bartl an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Bartlam 19.01.2017 | 07:11
Nein. In der Regel werden diese Zeiten gleichwertig in der Beamtenversorgung berücksichtigt. Es gilt der Ausschlussgrund nach § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI.
W*lfgangam 19.01.2017 | 21:45
Hallo Friederike, Sie können die fehlenden 23 Monate zur Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Ob/wann sich das rechnet, welche Auswirkungen das auf die künftige Pension haben könnte, erfahren Sie in der nächsten Beratungsstelle - und für die Pension natürlich auch bei Ihrer Dienststelle. Evtl. ist über eine Beitragserstattung für diese 37 Monate nachzudenken ...will aber wohl überlegt sein. Gruß w. ...ich 'liebe' halbgare Antworten auf unwissentlich nicht gestellte Fragen
(Herr) Müstak PERİNam 20.01.2017 | 12:50
Guten Tag, Ich habe 19 jhre lang in Deutschland gearbeitet und seit 1983 lebe ich in meine heimatland in der Türkei. Ich habe Rente für die Kindererziehungszeiten beantrag aber leider seit September-2016 warte ich auf eine Anwort? Können Sie mir helfen was ich da tun soll. Danke mfg
W*lfgangam 20.01.2017 | 19:13
Hallo (Herr) Müstak PERİN, Sie fragen in einem laufenden Beitrag/Thread, der mit Ihrer Frage nichts zu tun hat und deswegen nicht beachtet wird. Stellen Sie Ihre Frage bitte neu unter Erstellung einer 'neuen Frage' / Button oben links über den Foren-Beiträgen "neues Thema eröffnen" - oder den folgenden Link verwenden: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w.
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