Hallo Frage,
bei gemeinsamer Erziehung des Kindes werden die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten zunächst automatisch der Mutter zugeordnet. Wollen die Eltern eine Zuordnung der Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten zum Vater erreichen, müssen Sie eine entsprechende „gemeinsame Erklärung“ abgeben, welche allerdings grundsätzlich nur für die Zukunft Wirkung entfaltet. Soweit sie also nicht bereits in der Vergangenheit eine entsprechende „gemeinsame Erklärung“ abgegeben haben, müssen Sie den Vordruck V0800 auch nicht ausfüllen. In diesem Fall sollten die Zeiten auch bereits bei der Mutter angerechnet und im Versorgungsausgleich berücksichtigt worden sein.