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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Susanne Schmitt08.04.2022 | 08:19
103 Ansichten
5 Antworten

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2019 haben mein Mann und ich in einer gemeinsamen Erklärung - ohne richtig nachzudenken- die Kindererziehungszeiten mir zugeordnet. Tatsächlich war aber mein Mann über 3 Jahre in Erziehungsurlaub, dies lässt sich auch belegen, ohne diese Zeiten kann er bei jetzt eingetretener Schwerbehinderung keine 35 Jahre Wartezeit auf die Rente erfüllen. Gibt es eine Möglichkeit, die Zuordnung ein zweites Mal zu ändern?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Schmitt,

mit einer übereinstimmende Erklärung über die Zuordnung der Erziehungszeiten können Eltern max. rückwirkend für 2 Monate unwiderruflich bestimmen, welchem Elternteil die Zeiten zuzuordnen sind.

Im Jahr 2019 war es für Sie nicht mehr möglich, eine solche Erklärung für die Jahre 1995 - 1999 wirksam abzugeben.

D. h. Sie haben offenbar im Antrag auf Erziehungszeiten nicht wahrheitsgemäß angegeben, dass Ihr Mann die Kinder während seines Erziehungsurlaubs überwiegend erzogen hat. In der Folge wurden Ihnen die Erziehungszeiten zugeordnet.

Wenn Sie belegen können, dass Ihr Mann in den 3 Jahren daheim war und sie einer Berufstätigkeit nachgegangen sind, wird diese Entscheidung korrigiert. Die Erziehungszeiten werden Ihnen wieder anerkannt und Ihrem Mann zugeordnet.

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4 Antworten

santanderam 08.04.2022 | 08:55
Sie können entscheiden, wem die Kindererziehungszeiten ab jetzt zugeteilt werden sollen. Dabei sollte abgewogen werden, bei wem die Anrechnung vorteilhafter ist. Diese Entscheidung kann für die Zukunft und nur bis zu zwei Monate rückwirkend getroffen werden und ist nachträglich nicht mehr zu ändern.
Susanne Schmittam 08.04.2022 | 09:14
Wir hatten dies bereits 2019 für die zurückliegenden Jahre mit dem entsprechenden Formular entschieden. Dies lässt sich also nicht mehr ändern?
Susanne Schmittam 08.04.2022 | 09:22
Es handelt sich um Berücksichtigungszeiten 1995-1999, die wir bereits in einem Kontoklärungsverfahren im Jahr 2019 mir zuordneten, obwohl ich während dieser Zeit gearbeitet habe und mein Mann im Erziehungsurlaub war.
Valzuunam 08.04.2022 | 10:42
Die Frage ist: Haben Sie ausdrücklich eine GEMEINSAME ERKLÄRUNG über die ZUORDNUNG der Zeiten abgegeben. Wenn ja ist diese für (in der Vergangenheit liegende) Zeiten bindend, absolut nicht zu machen wenn Sie Zurechnungsfähig waren und nicht mit Gewalt dazu gezwungen wurden. Diese Erklärung soll ja gerade die Zuordnung auf Grund einer bewussten Entscheidung der Eltern, abgekoppelt von den tatsächlichen Verhältnissen, ermöglichen. Falls Sie „nur“ falsche Angaben gemacht und unterschrieben haben -wodurch Ihnen die Zeiten auf Grund der (vermeintlichen) tatsächlichen Verhältnisse fehlerhaft zugeordnet wurden- könnte dies vielleicht noch korrigiert werden; das die neuen Angaben dann wohl sehr kritisch geprüft werden dürfte sich von selbst verstehen.
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