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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Leonie04.05.2022 | 13:23
292 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage zu den Anrechnungszeiten der Kindererziehungszeit bei Altersrente. Ich habe drei Kinder 1. Kind geb. 1980, leider nach 5 Monaten verstorben 2. Kind geb. 1985 3. Kind geb. 1995 Wieviele persönliche Entgeltpunkte erhalte ich dafür? Herzlichen Dank für eine Antwort Freundliche Grüße Leonie

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leonie!

Kindererziehungszeiten erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Für ein Jahr der Kindererziehung ergeben sich damit 0,9996 Entgeltpunkte, was (fast) dem Wert entspricht, den ein Versicherter erhält, dessen Beitragsbemessungsgrundlage dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten in diesem Kalenderjahr entspricht.

Für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder werden 30 Kalendermonate und für die ab 01.01.1992 geborenen Kinder werden 36 Kalendermonate als Kindererziehungszeiten angerechnet.

In Ihrem Fall also:

Kind 1 = 5 Monate

Kind 2 = 30 Monate

Kind 3 = 36 Monate

Insgesamt ergeben sich 71 Kalendermonate x 0,0833 = 5,9143 persönliche Entgeltpunkte.

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leonie,

wenn während der Zeiten der Kindererziehung zeitgleich Beitragszeiten aus eigener Erwerbstätigkeit zurückgelegt wurden, werden die Kindererziehungszeiten zusätzlich berücksichtigt, allerdings begrenzt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2022 = monatlich 7 050 Euro in den alten und monatlich 6 750 Euro in

den neuen Bundesländern). Es kann also sein, dass sich die Kindererziehungszeiten nicht in vollem Umfang auf Ihre Rente auswirken.

Wenden Sie sich zur Klärung Ihres individuellen Anliegens gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle. Sollten die Kindererziehungszeiten nicht in vollem Umfang anerkannt worden sein, kann der entsprechende Antrag bzw. ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid aufgenommen werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 04.05.2022 | 13:34
knapp 6 Entgeltpunkte, also ca 200 € mehr an Bruttorente
Ihr Wunschnameam 04.05.2022 | 13:37
Grob gerundete Angaben: 1. 0,4 Punkte 2. 2,5 Punkte 3. 3,0 Punkte Wobei jedoch die persönlichen Entgeltpunkte auch vom Rentenartfaktor (Ugs. Abschlag oder Rentenminderung) abhängen. Wenn Sie also mit einem Abschlag von z.B. 3,6% in Rente gehen, werden auch die o.g. Punkte um 3,6% gekürzt. 5,9 Punkte entsprechen ab 01.07.2022 etwa 212 EUR Rente im Westen.
Leonieam 04.05.2022 | 14:26
Vielen Dank für die Antworten. Mir fehlt 1 Rentenpunkte wegen Kindererziehungszeiten beim Rentenbescheid. Dann werde ich Widerspruch gegen meinen Rentenbescheid einlegen, da mir die Eriehungszeiten für Kind 2 trotz Antrag auf Anerkennung nicht vollständig angerechnet wurden.
Valzuunam 04.05.2022 | 15:29
Es ist natürlich auch denkbar, dass die zugrunde liegenden Kindererziehungszeiten zu recht (z.B. Auslandsaufenthalt, Zuordnung zum anderen Elternteil) oder schlicht zu unrecht nicht anerkannt wurde. Genau das kann in dem bereits empfohlenen Beratungsgespräch geklärt werden.
Deutsche Rentenversicherung
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