Hallo Claudia,
wenn Ihr Mann das Kind überwiegend erzieht, werden ihm die Erziehungszeiten gutgeschrieben. Die 2-Monatsfrist ist hierbei irrelevant. Solange er ausschließlich an der Fernuni studiert und Sie in Vollzeit beschäftigt sind, wird der Rentenversicherungsträger eine überwiegende Erziehung durch Ihren Mann nicht anzweifeln. Sobald Ihr Mann eine Beschäftigung aufnimmt, sollten Sie jedoch eine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeiten abgeben, wenn Sie Ihrem Mann die Erziehungszeiten auch weiterhin zuordnen möchten.