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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Claudia10.03.2023 | 09:17
206 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich gehe nach einem Jahr Elternzeit seit Juli 2022 wieder in Vollzeit arbeiten. Mein Mann studiert an einer Fernuni und kümmert sich um unser Kind (Arzttermine, in Kita bringen / holen, ...). Können wir die Kindererziehungszeiten auf ihn übertragen seit dem ich wieder arbeiten gehe oder gelten auch hier die max. 2 Monate rückwirkend? Uns war nicht bewusst, dass die Zeiten automatisch der Mutter zugeordnet werden (mit Gleichbehandlung hat das ja wenig zu tun).

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

wenn Ihr Mann das Kind überwiegend erzieht, werden ihm die Erziehungszeiten gutgeschrieben. Die 2-Monatsfrist ist hierbei irrelevant. Solange er ausschließlich an der Fernuni studiert und Sie in Vollzeit beschäftigt sind, wird der Rentenversicherungsträger eine überwiegende Erziehung durch Ihren Mann nicht anzweifeln. Sobald Ihr Mann eine Beschäftigung aufnimmt, sollten Sie jedoch eine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeiten abgeben, wenn Sie Ihrem Mann die Erziehungszeiten auch weiterhin zuordnen möchten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

Sie geben im V0800 an, dass der andere Elternteil (Ihr Mann) die Kinder überwiegend erzogen hat und geben im V0805 die Zeiten, in denen Ihr Mann zu Hause war und Sie gearbeitet haben, ein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Mondkindam 10.03.2023 | 10:01
Wenn Ihr Mann die Kinder überwiegend erzogen hat können bei Ihm die Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden. Hier gilt die 2 Monatsfrist nicht.
Claudiaam 10.03.2023 | 12:35
Hallo, noch eine Nachfrage falls das geht. Welches Formular nutzt man um die Kindererziehungszeiten auf meinen Mann zu übertragen seit dem ich wieder arbeiten? Das Formular V0810 ist ja glaube ich das für die Zukunft, das Formular V0800 gibt nicht die Möglichkeit die Zeiten unterschiedlich zuzuordnen (wir haben mehrere Kinder, ich bin immer wieder nach 1 Jahr arbeiten gegangen, die Zeiten zwischen den Kinder, in der ich dann arbeiten war, würden wir gerne meinem Mann, die Zeiten, in denen ich mit einem der Kind zu Hause war, mir zuordnen).
Deutsche Rentenversicherung
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