Hallo Boris,
eine gemeinsame Erklärung kann nur während der ersten 3 Jahre nach dem Geburtsmonat eines Kindes abgegeben werden. Da sie für 2 Monate rückwirkend abgegeben werden kann, könnte bei Ihnen derzeit noch eine gemeinsame Erklärung für die Monate November und Dezember 2023 abgegeben werden. Ab Januar 2024 liegt der sogenannte Verlängerungszeitraum vor, da innerhalb der Kindererziehungszeit für Kind A ein weiteres Kind erzogen wurde; es kommt jedoch darauf an, wer das Kind in der originären Kindererziehungszeit erzogen hat bzw. ob für diesen Zeitraum eine gemeinsame Erklärung abgegeben wurde.
Kinderberücksichtigungszeiten können Ihnen eventuell eine Anspruch auf Erwerbsminderungsrente schützen. Ohne genaue Kenntnis Ihres Sachverhalts kann dies jedoch nicht abschließend beantwortet werden.
Wir empfehlen Ihnen sich beraten zu lassen. Bedenken Sie auch, dass eine gemeinsame Erklärung nicht widerrufen werden kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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