Die Frist ist wie von Michael 1971 bereits geschrieben am 31.12.1996 abgelaufen. Wurde eine gemeinsame Erklärung der Eltern nicht abgegeben, ist die Kindererziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat. Insofern ist allein der Vordruck nicht ausreichend, es erfolgt eine Sachverhaltsaufklärung.