Hallo Maria Köhler,
wir empfehlen Ihnen sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zur Klärung Ihrer Details im Einzelfall zu wenden. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird Ihre Situation erneut aufgegriffen werden können. Hierzu sollten Sie auch Unterlagen über den Aufenthalt im Ausland, sowie Nachweise über die Anstellung Ihres Mannes mitbringen. In diesem Rahmen kann dann eine erneute Überprüfung über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten erfolgen.
Mein Mann war in der Niederlassung einer deutschen Firma im Ausland tätig u. zwar mit
einem langfristigen dort erstellten Arbeitsvertrag.
Mein Mann war in der Niederlassung einer deutschen Firma im Ausland tätig u. zwar mit
einem langfristigen dort erstellten Arbeitsvertrag.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.