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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten Ausland

von Maria Köhler20.03.2013 | 12:47
2056 Ansichten
6 Antworten
Unsere 3 Kinder sind im EU-Ausland geboren: 09/1972 – 06/1974 – 07/1976. Mein Mann war seinerzeit mit einem langfristigen Arbeitsvertrag bei einem deutschen Unternehmen im Ausland beschäftigt. Unsere Rückkehr in die BRD erfolgte 11/1979. Kindererziehungszeiten werden mir nicht als Wartezeiten angerechnet, weil ab Geburt nur die ersten 12 Monate berücksichtigt werden, in Verbindung mit einem Aufenthalt in der BRD. Leider verfüge ich nur über 19 Monate Beitragszeit u. 8 Monate Anrechnungszeit. Demzufolge erfülle ich nicht die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten für die Gewährung einer „Minirente“. Die sogenannte Berücksichtigungszeit von 81 Monaten kann in meinem Fall auch nicht als Wartezeit angerechnet werden, nur in den Fällen von 35 u. 45 Jahren möglich. Frage an die Experten: gibt es doch eine Möglichkeit auf die 60 Monate zu kommen u. warum zählen als Kindererziehungszeiten ab Geburt nur die ersten 12 Monate ? Diese Regelung ist für mich nicht plausibel ? PS: Die Lösung freiwilliger Beitragszahlungen kenne ich. Besten Dank Mit freundlichen Grüßen Maria K.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.03.2013 | 11:02

Hallo Maria Köhler,

wir empfehlen Ihnen sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zur Klärung Ihrer Details im Einzelfall zu wenden. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird Ihre Situation erneut aufgegriffen werden können. Hierzu sollten Sie auch Unterlagen über den Aufenthalt im Ausland, sowie Nachweise über die Anstellung Ihres Mannes mitbringen. In diesem Rahmen kann dann eine erneute Überprüfung über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten erfolgen.

5 Antworten

Jockelam 20.03.2013 | 13:07
Warum ab Geburt nur 12 Monate zählen ? Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat. Und wenn Sie auch die Variante mit den freiilligen Beiträgen kennen, dann wissen Sie alles. Es ein denn: gehen Sie doch noch 41 Monate versicherungspflichtig arbeiten....dann kann es klappen.
Maria Köhleram 21.03.2013 | 11:15
Danke für die Info. Zweifel bleiben warum der Gesetzgeber nur die ersten 12 Lebensmonate als Zeiten der Kindererziehung anrechnet. Möglicherweise hat es etwas mit den kinderreichen Familien, die aus dem Ausland zu uns ziehen, zu tun ?
B´sonam 21.03.2013 | 11:36
Maria Köhler schrieb

Mein Mann war in der Niederlassung einer deutschen Firma im Ausland tätig u. zwar mit

einem langfristigen dort erstellten Arbeitsvertrag.

Klar, die kinderreichen Ausländer sind Schuld. Mit Verlaub, aber das ist schlichtweg Quatsch. Es war per Gesetz eben so geregelt, dass es bei Geburten bis 12/1991 1 Jahr Kindererziehungszeiten gab, das hat nichts mit kinderreichen Ausländern (die übrigens für im Ausland erzogenen Kinder überhaupt keine Zeiten nagerechnet bekommen) oder sonstigen "Gruppierungen" (gerne genommen hier : Ostdeutsche, Beamte,...) zu tun.
B´sonam 21.03.2013 | 11:39
Maria Köhler schrieb

Mein Mann war in der Niederlassung einer deutschen Firma im Ausland tätig u. zwar mit

einem langfristigen dort erstellten Arbeitsvertrag.

Kurze Rückfrage : War Ihr Mann bei einem deutschen Unternehmen mit Sitz in Deutschland angestellt, oder hatte das Unternehmen seinen Sitz im Ausland ?
Maria Köhleram 21.03.2013 | 13:47
Mein Mann war in der Niederlassung einer deutschen Firma im Ausland tätig u. zwar mit einem langfristigen dort erstellten Arbeitsvertrag.
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