Dem Beitrag von „Batrix“ kann zugestimmt werden, da es sich beim Ehemann um eine
„Quasi-Entsendung“ handelt.
Quasi-Entsandte sind z.B. Personen, die aus ihrem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder einem vergleichbaren Dienstverhältnis, das in einer im Inland ausgeübten Beschäftigung nach
§ 5 Abs. 1 SGB 6 versicherungsfrei ist (Beamte) und im Rahmen der Entsendungsrichtlinien des Bundes oder eines Landes zu einer Beschäftigung im Ausland beurlaubt werden, ohne dass während der Zeit der Beurlaubung die Voraussetzungen des § 4 SGB 4 (Ausstrahlung) vorliegen.