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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten bei Geschiedenen

von Flammi10.04.2015 | 22:32
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kurze Zusammenfassung, da ggf. der Einzelfall ja ausschlaggebend sein könnte. Meine Mutter hat 3 Kinder alle vor 1992 geboren. *1975 *1984 *1989. Ich bin 1984 geboren worden. Heute kam mal wieder ein „Liebesbrief“ von meinem Vater. Einen an meine Mutter, einen an seine Kinder gerichtet. Überlege eine Anzeige zu schalten… Jedenfalls sind meine Eltern seit 1997 geschieden. Nun will er Auskunft bezüglich der Kindererziehungszeiten, sowie das er sie angerechnet bekommt, droht ansonsten mit Klage. Ich sehe es allerdings nicht ein, dass er da eine Auskunft erhält oder was angerechnet bekommt. Denn von einem Vater kann man hier nicht sprechen. Weder während der Zeit, wo er noch mit meiner Mutter verheiratet war und hier wohnte und schon gar nicht nach der Scheidung. Unterhaltszahlungen, Geburtstagswünsche etc. gab es nie. Nur Drohbriefe und/oder Anrufe, wo sich keiner gemeldet hatte (hatten mehrfach die Nummer ändern lassen) Meine Schwester konnte ihren 18-ten Geburtstag kaum erwarten und zog direkt im Herbst 1993 aus. Es gab lediglich 1x im Monat einen kurzen Kontakt, wegen der Übergabe des Kindergeldes, weil sie ausgezogen war. Meine Mutter durfte keinen Kontakt zu ihrer Tochter Pflegen und wir auch nicht zu unserer Schwester. Mein letzter Kontakt war im Winter 1996, mein Bruder zog diesem gleich. Als ich 18 wurde, kam meine Mutter auf die Idee, ihm eine zweite Chance als Vater zu geben. Hab ihr gleich gesagt, dass das keine gute Idee ist. Beugte mich dem ganzen und wollte sozusagen meinem Erzeuger eine zweite Chance einräumen. Meine Befürchtungen bewahrheiteten sich und nach 2 Wochen stellte ich den Kontakt wieder ein. Hat er Anspruch? Was soll ich jetzt machen? Ich kläre normal immer alles für meine Mutter, da sie sich nicht wirklich auskennt und immer überfordert ist. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Eltern wurden bereits im Jahr 1997 geschieden. Üblicherweise wird im Rahmen dieses Ehescheidungsverfahrens bereits eine Entscheidung zur Übertragung von Rentenanwartschaften, dem sogenannten Versorgungsausgleich getroffen. Da die Kindererziehungszeiten bereits vollständig vor dem Scheidungstermin liegen, wurde bestimmt bereits über die Anrechnung dieser Zeiten entschieden. Sie können den Sachverhalt anhand des erteilten Feststellungsbescheides im Scheidungsverfahren und dem Scheidungsurteil des Familiengerichtes nachvollziehen.

Seit 01.07.2014 werden Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 besser bewertet. Sollte eine der Scheidungsparteien der Ansicht sein, dass beim Versorgungsausgleich nicht gerecht geteilt wurde, kann die Abänderung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht beantragt werden. Das Familiengericht wird dann erneut entsprechende Auskünfte von den Versorgungssystemen anfordern und die Entscheidung überprüfen. Eine Auskunftspflicht Ihrer Mutter gegen den geschiedenen Ehemann besteht nicht. Sollten noch offene Fragen bestehen, empfehlen wir Ihrer Mutter ein Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung.

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8 Antworten

W*lfgangam 10.04.2015 | 23:06
Hallo Flammi, ja, solche Fälle kenne ich auch - wo sich uneinsichtige Väter meinen/Klageverfahren, an den der Mutter zustehenden Kindererziehungszeiten (KEZ/BÜZ) 'bereichern' zu müssen. Bei gemeinsamer Erziehung im selben Haushalt geht er/Vater immer leer aus - sofern er die überwiegende Erziehung zu seinen Gunsten nicht _nachweisen_ kann/Mutter war Außerhaus/Kinder bei ihm ...dem kann Ihre Mutter ganz locker entgegen sehen, da muss Sie gar nichts machen, den kann sie an der langen Leine baumeln lassen und ggf. mit Aufenthaltsbescheinigungen der Meldestelle kontern. Inzwischen wird sie im Rahmen ihrer Kontenklärung längst die KEZ/BÜZ beantragt/zuerkannt bekommen haben ...oder? Und wenn neu, wird auch das kein Problem sein, den Erzeuger im Klageverfahren daraus zu kicken. Gruß w.
Muttiam 11.04.2015 | 11:26
Hallo Flammi Wolfgang stimme ich voll und ganz zu. Zuerst einmal möchte ich Dir sagen, dass ich es bewundere, wie Du dich um Deine Mutter bemühst. Ich bin in einer fast gleichen Situation und kämpfe schon viele Jahre um mein Recht. Dein Vater kann nicht nachweisen, dass er euch Kinder erzogen hat, weil er vermutlich in der Zeit berufstätig war. Deine Mutter wird ihren Beruf evtl. ganz aufgegeben haben ,um ihre Kinder zu erziehen. Darum möchte ich Dir Mut machen. Keine Angst davor ,Euer Vater hat keine Chance, die KEZ auf sein Rentenkonto übertragen zu lassen. Ich wünsche Dir und auch Deiner Mutter viel Kraft und Durchsetzungsvermögen !! VlG Mutti
KSCam 11.04.2015 | 11:57
Wenn 1997 die Scheidung war, ist doch über die Zuordnung der Kindererziehungszeiten längst entschieden, weil seinerzeit die Versicherungskonten zu klären waren und Ihre Mutter (oder ihr Anwalt) sich doch hoffentlich darum gekümmert haben. Die Frau müsste schon "sehr unbedarft" gewesen sein, wenn Sie damals erklärt hätte, dass der Mann die Kinder überwiegend erzogen hatte. Aus heutiger Sicht kann der Vater allesfalls auf die Idee kommen den Versorgungsausgleich abändern zu lassen, weil seine EX durch die Mütterrente seit letztes Jahr ca 80 € mehr für die Kindererziehung erhält und es Männer gibt, die infolgedessen den damaligen Versorgungsausgleich für ungerecht halten. Aber das müsste er mit dem Familiengericht klären und in diesen Fällen "verklagt keiner seine EX".......vielleicht ist auch das der Hintergrund des "Liebesbriefes"?????
W*lfgangam 11.04.2015 | 14:25
...es gibt 'Fälle' im Versorgungsausgleich, die gibt es eigentlich nicht "wenn du die Kinder in der Rente haben willst, bringe ich dich um" - und so wurden im Klärungsverfahren/Versorgungsausgleich für Mutti eben keine KEZ/BÜZ beantragt/angerechnet. Jetzt, wo der 'Ex-Alte' klappriger und somit kaum noch das Messer aus Schublade kriegt, wurde dieser Unsinn zugunsten der Frau geheilt. Wie gesagt, Konstellationen gibt's, die hat man in Jahrzehnten nie erlebt/sich vorstellen können... > Aus heutiger Sicht kann der Vater allesfalls auf die Idee kommen den Versorgungsausgleich abändern zu lassen, weil seine EX durch die Mütterrente seit letztes Jahr ca 80 € mehr für die Kindererziehung erhält und es Männer gibt, die infolgedessen den damaligen Versorgungsausgleich für ungerecht halten. Aber das müsste er mit dem Familiengericht klären und in diesen Fällen "verklagt keiner seine EX". Ach, jeder Vater, der von der Neuregelung letztendlich unter Berücksichtigung aller zu teilenden Anwartschaften profitiert, hat schlicht das 'Recht, seine EX zu verklagen', um eine _aktuell gerechte_ Teilung zu erlangen! Gruß w.
Flammiam 11.04.2015 | 15:48
Eine Anzeige, bezüglich seiner Briefe macht wohl keinen Sinn, da er keine direkten Beleidigungen benutzt. Schade, hätte ihm gerne aufgezeigt, dass ich sowas nicht mit mir machen lasse. Wir werden es nun drauf ankommen lassen. Klage wird kommen und mit Sicherheit noch viele Liebesbriefe bis dahin. Er meinte ja nach der Trennung meiner Eltern, er wird nie für uns zahlen. Gesagt getan. Er wurde wegen unkollegialem Verhalten direkt nach der Trennung fristlos entlassen. War ja sein Ziel, denn so war er ja nicht zahlungsfähig. Danach nur wenig verdient oder schwarz gearbeitet. Ich habe noch einen Halbbruder (von dem ich weiß), da ist er anstatt Unterhalt zu zahlen, lieber ins Gefängnis gegangen und hat seine Schulden abgesessen. Hat das Gerichtsurteil sogar als Kopie mitgeschickt. Briefe sind wieder sehr verwirrend geschrieben aber was erwartet man auch von einem Psychisch Kranken? Klage wird kommen, da er immer alles verklagt was nicht Niet und Nagelfest ist. Der macht solange rum, bis es vor Gericht geht. Er muss ja nix zahlen und hat nix besseres zu tun. Seit Jahren, verklagt er alles was nur geht. Die Gesetzesbücher waren schon damals, als er noch da war, seine besten Freunde. Also drauf ankommen lassen und ihm dann die lividen lesen lassen.
Schadeam 11.04.2015 | 18:55
Was hat eigentlich Ihre Familiengeschichte im Rentenforum zu suchen? Rententechnisch ist doch nur wichtig, ob die Kindererziehungszeit bei Ihrer Mutter angerechnet ist. Ob das so ist sehen Sie mit einem Blick in deren Versicherungsverlauf. Was sollen die ganzen Romane hier?
Sozialröchler?am 11.04.2015 | 22:07
Na ja, mal langsam. Dann muss er erst mal die Gerichtsgebühren im Voraus entrichten, sonst fängt das Familiengericht gar nicht erst an. Außerdem benötigt er einen Anwalt. Manchmal kann der Schuss dann auch ganz böse nach hinten los gehen. Wenn die Anwartschaften beider Ehepartner neu festgestellt werden, geht es nicht nur um die Kindererziehungszeiten, sondern um den gesamten Versorgungsausgleich. Da kann man mal ganz schnell alle Gebühren investiert haben, damit der Ehepartner am Ende mehr, statt weniger bekommt.
Gackiam 12.04.2015 | 15:39
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