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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten - Elternzeit

von Hilfesuchender27.10.2020 | 19:05
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2 Antworten

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Hallo, wir sitzen gerade am Antrag V0800. Hier ergeben sich ein paar Fragen. Verheiratet, 1 Kind 1. Punkt 2 / Kind 1 / Haben sie das Kind von Geburt an ununterbrochen erzogen. Wenn wir hier "ja" ankreuzen, muss dann auch noch ein Zeitraum angegeben werden? Wenn ja, welcher wäre das? Fiktiver Elternzeitzeitraum (mit Mutterschutz nach der Geburt) war das erste Lebensjahr des Kindes. 2. Punkt 11.2 Was ist hier mit "überwiegend erzogen" gemeint? Wir leben zusammen in einem Haushalt und kümmern uns seit der Geburt gemeinsam um den Nachwuchs.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hilfesuchender,

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1 Antworten

W°lfgangam 27.10.2020 | 21:50
Hallo Hilfesuchender, 'gemeinsame' Erziehung liegt immer vor, wenn hier beide Eltern im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Die Frage nach 'überwiegender Erziehung folgt dann ...Hinweis dazu am Ende. > 1. Punkt 2 / Kind 1 / Haben sie das Kind von Geburt an ununterbrochen erzogen. Wenn wir hier "ja" ankreuzen, muss dann auch noch ein Zeitraum angegeben werden? NEIN ...hier gilt die Erziehungszeit bis zum 10. Lbj./oder der aktuell erreichte/kürzere Zeitraum bei Antragstellung. Dann wird der 'Restzeitraum' bis zum 10. Lbj. in der nächsten Kontenklärung/V0800 ins Rentenkonto eingebaut. > 2. Punkt 11.2 Was ist hier mit "überwiegend erzogen" gemeint? Wir leben zusammen in einem Haushalt und kümmern uns seit der Geburt gemeinsam um den Nachwuchs. Grundsätzlich nimmt natürlich auch der Vater an der gemeinsamen Erziehung teil - grundsätzlich liegt die überwiegende Erziehungszeit aber bei der Mutter ...Papi geht 40 Std./Woche malochen /schmiert vielleicht noch morgens Nusspli aufm Toast und fährt die Gören mit dem SUV in die Kita/Schule, und fällt Abends erschöpft in den Sessel mit Rotweinaufmunterung ;-) Das ist zwar immer noch 'gemeinsame' Erziehung, aber überwiegend/klassisch fällt es der Mutter zu. Daher werden am Ende des Fragebogens (V0800) Ihre Daten/der andere Elternteil, einzutragen sein - und Sie unterschreiben den Fragebogen als des 'anderen Elternteils', damit die Erziehungszeiten - wie beantragt - komplett im Rentenkonto der Mutter eingebaut werden. ES SEI DENN, Sie haben auf Hausmann gemacht/Kinder neben der vollen Berufstätigkeit der Mutter erzogen, dann fragen Sie noch mal nach ... Gruß w.
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