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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten für Personen einer berufsständischen Versorgung

von Patrick21.09.2023 | 10:29
186 Ansichten
3 Antworten

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Liebe Forummitglieder, ich habe zunächst eine Bitte an Sie: Bitte beantowrten meine Frage nicht und lassen ein Experte/eine Expertin sie beantworten, da sie meisten Ihre Antworte zustimmen und eine Beratung empfehlen. Ich brauche eine rechtskräftige Antwort. Ich muss mich auch bei Ihnen entschuldigen, da eigentich meine Frage bereits gestellt und beantwortet worden ist. Allerdings komme ich jetzt gleich wieder von einer Beratungsstelle der DRV und ich habe eine anderweitige Informaiton erhalten. Meine Frau gehört von Anfang an zu einer berufsständischen Versorgung (sie ist Ärztin). Deswegen wurde sie von der DRV auf unbestimmte Zeit befreit. Wir haben zwei Kinder bekommen und wir haben zunächst für das erste Kind einen Antrag auf Anerkennugn der Kindererzeihungszeiten für sie beantragt. Auf eine Antwort warten wir noch. Ich war heute bei der DRV für ein anderes Thema und ich habe gefragt wie der Stand meines Antrages ist, da seit Juli (Antragsstellung) schon Paar Monate vorbei sind und ich bis jetzt keine Rückmeldung erhalten habe. Der Berater sah unseren Antrag und er hat mir gesagt, dass ich die komplette Kindererziehungszeit für mich beantragen sollte, da meine Frau von der DRV befreit war und sie keinen Anspruch auf Rente hat. Ich habe versucht ihm zu erläutern, dass sie mit einem Kind keinen Anspruch habe aber mit zwei (nach Antragsstellung für das 2. Kind) schon. Und die Antwort war, dass sie auch für zwei Kinder keinen Anspruch auf Rente aufgrund der Kindererziehungszeiten hat, da sie von der DRV befreit ist. Nun, wir warten die Antwort der DRV für das erste Kind. Wenn ihr die Kindererzihungszeiten für das erste Kind anerkannt werden, werden wir den Antrag für das 2. Kind stellen und anschließend (nach Anerkennung) eine Renteninformation für sie zukommen lassen. Sollte sie keine Rente erhalten, dann ist schade, dass ich die Kindererzihungszeiten nicht für mich beantragt habe, weil auf dieser Weise wurde ich paar Verishcerungslücke abdecken und evtl. meine Rente erhöhen. Die Frage: stimmt, dass von der DRV befreiten Personen keinen Anspruch auf Rente aufgrund Kindererziehungszeiten haben? Ich bedanke mich und hoffe auf eine Expertenantwort. Grüße Patrick

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Patrick,

die Antwort stimmte bis 2009. Im Jahr 2009 gab es eine Gesetzesänderung. Seitdem sind Elternteile, die einer berufsständischen Versorgung angehören, nicht mehr von der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ausgeschlossen; zwar auch dann nicht, wenn sie von der Versicherungspflicht befreit sind. Ihrer Frau können also die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung gutgeschrieben werden.

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2 Antworten

Patrickam 21.09.2023 | 10:58
Mittlerweile hat der Berater der DRV sich bei mir telfonisch gemeldet jund er hat zugegeben, dass doch möglich ist dass meine Frau die Kindererziungszeiten kriegt, solange Ihre berufsständische Versorgung die Kindererzihungszeiten nicht anrechnet. So, das Thema ist nun erledigt.
Schadeam 21.09.2023 | 11:29
Ja, bei der Arbeit passieren Fehler; wer noch nie was falsch gemacht hat, möge das anprangern. Somit reicht es doch ganz einfach auf die Entscheidung über die Kinderzeit bei der Frau zu warten, die wird wohl positiv in Ihrem Sinne ausfallen.
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