Hallo Patrick,
die Antwort stimmte bis 2009. Im Jahr 2009 gab es eine Gesetzesänderung. Seitdem sind Elternteile, die einer berufsständischen Versorgung angehören, nicht mehr von der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ausgeschlossen; zwar auch dann nicht, wenn sie von der Versicherungspflicht befreit sind. Ihrer Frau können also die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung gutgeschrieben werden.