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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten für selbständige landwirtschaftliche Unternehmerinnen

von Sozioökonomische Beraterin17.01.2025 | 11:46
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2 Antworten

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Kann eine selbständige landwirtschaftliche Unternehmerin, die in der landwirtschaftlichen Alterskasse pflichtversichert ist, Kindererziehungszeiten erhalten? Kann sie auch Kinderberücksichtigungszeiten erhalten, wenn sie ihre Arbeitskraft/Zeit reduziert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch eine landwirtschaftliche Unternehmerin, die in der SVLFG pflichtversichert ist, kann die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, sofern diese nicht bereits in einem anderen System anerkannt wurden.

 

Anders ist es bei den Kinderberücksichtigungszeiten, die auch über die Kindererziehungszeiten hinaus bis zur Vollendung des 10. Lebensjahrs eines Kindes angerechnet werden können. Die Kinderberücksichtigungszeiten können bei einer mehr als geringfügig ausgeübten selbständigen Tätigkeit nur angerechnet werden, soweit diese Zeiten auch Pflichtbeitragszeiten sind.

 

Das heißt im Umkehrschluss: Solange Sie die selbständige Tätigkeit nur geringfügig ausüben (derzeit monatlich 556,00 EUR), ist eine Anrechnung der Berücksichtigungszeiten möglich.

 

Es ist sinnvoll, diese Zeiten in einer Kontenklärung geltend zu machen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KEZam 17.01.2025 | 11:56
Insofern Sie nachweist, dass Sie die Kinder trotz Selbständigkeit überwiegend erzogen hat und diese nicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse berücksichtigt werden, wäre eine Anerkennung in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich. Die Berücksichtigungszeiten aber nur, wenn Sie nur geringfügig selbständig war.
Deutsche Rentenversicherung
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