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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten geltend machen

von Lars17.12.2024 | 15:33
260 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, mein Sohn aus erster Ehe hat vom August 2019 bis zu seinem 18. Geburtstag im Oktober 2023 bei mir gewohnt. Seine Mutter hatte in dieser Zeit kaum Kontakt zu ihm und ich habe Kindergeld für ihn bezogen. Kann ich für diesen Zeitraum die Anrechnung als Kinderbetreuungszeit beantragen? Und wenn ja, wie? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.12.2024 | 16:00

Hallo Lars,

 

es ist nur für Zeiten bis zum 3. Lebensjahr möglich, Kindererziehungszeiten zu beantragen. Kinderberücksichtigungszeiten gibt es bis zum 10. Lebensjahr des Kindes.

 

Da Ihr Sohn nach Ihren Schilderungen erst ab dem 13. Lebensjahr bei Ihnen gewohnt hat, können Sie also weder Kindererziehungszeiten noch Kinderberücksichtigungszeiten beantragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DaViam 17.12.2024 | 15:58
Hallo, Kindererziehungszeit kann man beantragen für die Zeit ab Geburt bis zum 3. Geburtstag. Die Kinderberücksichtigungszeit beantragt man bis zum 10.Geburtstag. Der Zeitraum der Kindererziehung vom 08/2019 bis zum 18.Lj spielt für die Anerkennung keine Rolle. Ein Antrag braucht nicht gestellt werden, weil die Anerkennung maximal bis zum 10 Geburtstag nur möglich ist.
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