Hallo Lars,
es ist nur für Zeiten bis zum 3. Lebensjahr möglich, Kindererziehungszeiten zu beantragen. Kinderberücksichtigungszeiten gibt es bis zum 10. Lebensjahr des Kindes.
Da Ihr Sohn nach Ihren Schilderungen erst ab dem 13. Lebensjahr bei Ihnen gewohnt hat, können Sie also weder Kindererziehungszeiten noch Kinderberücksichtigungszeiten beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung