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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten im Ausland

von Ladis29.12.2022 | 10:52
924 Ansichten
5 Antworten
Gibt es neue Bewertungen der Kindererziehungszeiten im Ausland? Entsprechend dem EuGH-Urteil vom 07.07.2022, ist eine Erziehung im EU-Ausland mit der in der BRD gleichzusetzen. Das Kind lebte mit seinen Eltern von 1981-1991 in Ungarn.Die Mutter war zuvor und danach in Deutschland berufstätig und sozialversichert. Von ungarischer Seite erfolgt keine Rentenzahlung wegen Kindererziehung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.12.2022 | 07:28

Hallo,

ob und in welchem Umfang Kindererziehungszeiten in der deutschen Rentenversicherung zu berücksichtigen sind, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Es ist hierfür stets erforderlich, dass der Sachverhalt eindeutig geklärt ist.

Wie bereits von "Abschläge" erläutert, wird empfohlen, bei der für Sie zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bzw. online einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zu stellen.

Für die europarechtskonforme Auslegung der deutschen Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Erziehungszeiten sind für die verschiedenen Fallkonstellationen genaue Festlegungen getroffen worden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Abschlägeam 29.12.2022 | 13:32
Weiß denn die DRV schon von dem Kind? Denn Kindererziehungszeiten/Kinderberücksichtigungszeiten gibt es nur auf Antrag. Und in dem Zusammenhang wird dann auch geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen/erfüllt sind. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Und ansonsten steht natürlich auch die zuständige DRV für Fragen und Antragsaufnahme zur Verfügung.
KSCam 29.12.2022 | 13:39
Wann ist das Kind denn geboren?
KSC Ergänzungam 29.12.2022 | 13:40
Und von wann bis wann haben die Eltern in Ungarn gelebt? Bestand eine Beziehung zum Arbeitsverhältnis in D, z.B. Entsendung?
Lesen bildetam 30.12.2022 | 12:25
Aus dem angefügten Text geht hervor, dass der ungarische Rententräger in bestimmten Fällen auch Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Sollte die Prüfung ergeben, dass diese Zeiten in einer ungarischen Rente berücksichtigt werden können, ist dies in der Deutschen Rente nicht auch noch möglich. Dieser Sachverhalt ist zunächst abzuklären und erfolgt, wenn Sie den entsprechenden Antrag (V0800, ggf. V0805) stellen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
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