Hallo Ana,
ei Erziehung in Kroatien kann die Anrechnung von Erziehungszeiten für Sie in Betracht kommen, wenn Sie unmittelbar vor Beginn oder während der Erziehung eine Beschäftigung / selbständige Tätigkeit in Deutschland ausgeübt bzw. aufgrund oder infolge dieser Beschäftigung / Tätigkeit eine Geldleistung bezogen haben. Die Anrechnung endet, sobald eine Beschäftigung / Tätigkeit in Kroatien aufgenommen wurde. Erziehungszeiten in Kroatien können darüber hinaus auch dann angerechnet werden, wenn Sie bis zum Rentenbeginn vor und nach der Erziehungszeit nur in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt oder tätig waren. Voraussetzung für die Anrechnung in diesen Fällen ist jedoch, dass Sie Versicherungszeiten oder Wohnzeiten weder in einem anderen Mitgliedstaat der EU noch in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz erworben haben. Näheres können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfahren.