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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten Kinderberücksichtigungszeiten

von Katorui26.11.2022 | 09:03
940 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Freundin behauptet, ich muss trotzdem noch mal diesen Vordruck V0800 ausfüllen. In meinem Rentenverlauf wird jedoch seit der Geburt meines Sohnes 1988-1998 immer wieder das Wort Kindererziehungszeiten erwähnt. Kann ich dann davon ausgehen, dass die schon berücksichtigt worden sind oder nicht. Sieht man das noch an irgendeiner anderen Stelle? Viele Grüße und ein schönes erstes Adventswochenende. Katorui

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.11.2022 | 09:46

Hallo Katorui,

falls die Zeiten bereits vollständig gespeichert sind, müssen Sie das Formular V0800 nicht erneut ausfüllen.

Die Berücksichtigungszeit finden Sie am Ende des Versicherungsverlaufs und müsste bis zum 10. Lebensjahr des Kindes gehen.

6 Antworten

Versicherungsverlaufam 26.11.2022 | 10:07
Hallo, sie sollten für Ihr Kind bzw. jedes Ihrer Kinder 3 Jahre Kindererziehungszeiten und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres Kinderberücksichtigungszeiten im Versicherungsverlauf finden. Wenn sich die Zeiten aufgrund der Geburtstage der Kinder überschneiden, wird es etwas komplizierter. Sie haben im Endeffekt bis zum Rentenantrag Zeit, diese Zeiten zu klären. Den V0800 können Sie jederzeit ausfüllen und einsenden oder Sie schauen nochmal im Versicherungsverlauf nach, ob die Zeiten vollständig aussehen. Bei Rentenantragstellung können Sie sich aber auch einfach nochmal in der antragsaufnehmenden Stelle die Zeiten erläutern lassen und schauen, ob alles passt.
Katorui am 26.11.2022 | 13:52
Wie genau sieht das aus? Wenn das so aufgelistet ist, halte ich es ja für in Ordnung. Kann ich das noch irgendwo erkennen?
Rheinischer Jung am 26.11.2022 | 14:55
Hallo ! Zunächst noch einmal die Theorie. Kindererziehungszeiten (KEZ) sind Beitragszeiten, Sie bekommen 1 Rentenpunkt / Jahr. Bei Kindern, Geburtsjahr 1992 und jünger gibt es für 3 Jahre Punkte, bei Geburten vor 1992 gibt es 2,5 Jahre. Im Anschluss an die KEZ schliesst sich die Kinderberücksichtigungszeit(KiBüz) an, die bis zum 10. LJ läuft. Die KiBüz wird bei den Wartezeiten für eine spätere Rente gezählt.(berücksichtigt), so dass die Erziehung eines Kindes bis zu 10 Jahre rentenrelevante Zeiten ergibt. Diese berücksichtigten Zeiten finden Sie in einer Rentenauskunft am Ende des Versicherungsverlaufs aufgelistet als Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung. ( Geburtstag - 10.Geburtstag) Die vergebenen Beitragszeiten für KEZ finden Sie in der chronologischen Jahresliste des Verlaufs, jeweils vermerkt mit der Monatsanzahl, die in Summe 3o bzw. 36 Monate ergeben sollte. In der Tabelle der persönlichen Entgeltpunkte finden Sie hierzu die Summe der Punkte. Besonderheiten bei mehreren Kindern lasse ich hier weg, dazu gibt es die Broschüre "Kindererziehung Plus für die Rente" auf der DRV Webseite. Diese Zeiten müssen Sie der DRV mittels V0100 und v0800 mitteilen, sie werden erst nach dem 10.LJ des Kindes voll erfasst.
Katorui am 26.11.2022 | 15:44
Ich hatte da mal eine Kontenklärung und ich hoffe das ist alles ordnungsgemäß erfasst.
W°lfgangam 26.11.2022 | 18:55
Katorui schrieb

Wie genau sieht das aus? Wenn das so aufgelistet ist, halte ich es ja für in Ordnung. Kann ich das noch irgendwo erkennen?

Hallo Katorui, DER Versicherungsverlauf IST das Erkennungsmerkmal schlechthin für die Anrechnung der Erziehungszeiten in Form 'Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung' und 'Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung'. Machen Sie sich eine Kopie vom Versicherungsverlauf, dann könne Sie es 2x erkennen ;-) Gruß w. PS: Im ersten/und folgenden Bescheid/n über die Feststellung von Versicherungszeiten/Erziehungszeiten (SGB 6 § 149) können Sie es rechtsverbindlich auch nachlesen. Backup davon in die Cloud nicht vergessen... *g
W°lfgangam 28.11.2022 | 21:15
Hmm/aus der Praxis - für die Praxis: ...wäre (wieder) ideal, wenn nicht die 'alten' 1-3 jährigen VV's noch immer die BÜZ 'sehr übersichtlich' in den VV reingefleddert haben/den VV 'gefühlt' um 150 Seiten verlängern - und für die Zielperson ganz einfach NICHT verifizierbar ist ;-) Minijob-AG's der DRV zur Ver-schlimm/-besserung der 'Usibility' leistet nach wie vor hervorragende Ergebnisse ...gibts dazu Widerspruch? ;-) Gruß w.
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