Hallo Katja,
Sie können den Antrag jederzeit stellen. Für den Fall, dass Sie eine staatlich geförderte „Riesterrente“ abgeschlossen haben, kann eine Klärung sogar unbedingt notwendig sein, da Sie aufgrund der Kindererziehungszeiten selbst und unmittelbar förderberechtigt wären.
@KSC:
Bitte nicht den Eindruck erwecken, dass es für die Kindererziehungszeiten Unmengen an Geld gibt!! 8)
@Katja:
Besser schon mal beantragen.......so ersparen Sie sich auch Rückfragen des RV-Trägers zu der Lücke in Ihrem RV-Konto!
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