Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Kindererziehungszeiten u Berücksichtigungszeiten

von Barbara16.06.2021 | 12:15
128 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Team, für Kindererziehungszeiten (sogenannte Mütter-Rente) gibt es Entgeltpunkte. Gibt es diese auch für die 10 Jahre Berücksichtigungszeit und wenn ja, in welcher Höhe? Dann habe ich noch eine weitere Frage zum termin einer telefonischen Antragsannahe. Wenn der Termin feststeht, muss ich dann anrufen oder werde ich angerufen? herzlichen Dank im vorraus für euer bemühen Barbara

4 Antworten

senf-dazuam 16.06.2021 | 14:02
Hallo Barbara! Ganz klar jein! Berücksichtigungszeiten alleine sorgen möglicherweise indirekt für eine höhere Rente. Wenn sich aber mehrere Kinderberücksichtigunszeiten überlagern (typischerweise bei Kindern, die im Abstand von weniger als 10 Jahren nacheinander geboren werden), und neben diesen Berücksichtigungszeiten keine Beitragszeit vorliegt oder nur geringefügige Entgeltpunkte erworben wurden (sie konnten aufgrund der Kindererziehung nicht arbeiten gehen) und es liegen mind. 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vor, dann erfolgt eine Gutschrift von max. 0,0278 EP pro Monat. Damit erhöht sich die Rente dann doch wieder direkt. Es müssen allerdings die entsprechenden Randbedingungen auch eingehalten werden. Siehe § 55 Abs. 1 Satz 3 SGB VI.
KSCam 16.06.2021 | 15:24
In unserer Region ruft der Berater zum vereinbarten Termin an......
W°lfgangam 16.06.2021 | 18:45
hmm ...das wurde doch schon bei Terminvereinbarung abgesprochen, wer anruft/grundsätzlich immer die Beratungsstelle. Kann sich bei internen Arbeiten/da läuft gerade noch ein Anruf, um ein paar Min verzögern. Kippen Sie sich einen/mehrere Prosecco 5 Min bis 1 Std. vorher über den Gaumen/aber nicht über die Unterlagen, dann sind Sie ganz entspannt, wenn der Anruf kommt ;-) Gruß w.
-am 17.06.2021 | 08:22
Hallo Barbara, für die Erziehung Ihrer Kinder bekommmen Sie sogenannte Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten (Pflichtbeitrag) in Höhe eines Durchschnittsentgelts pro Jahr gutgeschrieben. Die Beiträge dafür zahlt der Bund. Für jedes nach 1991 geborene Kind werden die ersten drei Jahre nach dem Monat der Geburt als Erziehungszeit angerechnet. Für Geburten vor 1992 sind es zweieinhalb Jahre. Zusätzlich erhalten Sie für die ersten 10 Jahre der Erziehung Ihres Kindes sog. Berücksichtigungszeiten. Das sind Zeiten, die zwar selbst nicht bewertet werden, aber sich sowohl beim Rentenanspruch – bei der Wartezeit von 35 oder 45 Jahren – als auch bei der Gesamtleistungsbewertung und den Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt auswirken. Darüber hinaus schließen wir uns den Ausführungen von "senf-dazu" an. Die telefonische Antragsaufnahme erfolgt in der Form, dass die Berater*innen der Auskunfts- und Beratungsstelle Sie zum vereinbarten Termin anrufen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026