Hallo Monika Breimann,
den Antrag auf Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten können Sie jederzeit stellen. Angerechnet werden allerdings nur Zeiten für bereits abgelaufene Zeiträume der Kindererziehung. Für Zeiträume, die noch in der Zukunft liegen, müssen Sie bei der nächsten Kontenklärung erneut einen Antrag stellen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung