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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten und Erwerbsminderungsrente

von Susanne20.11.2023 | 13:10
700 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich habe noch nicht ganz verstanden, wie meine Kindererziehungszeiten bei einer möglichen Erwerbsminderungsrente angerechnet werden. Zählen die Entgeltpunkte für die Kindererziehung zu den bereits erworbenen Rentenpunkten dazu und werden somit bei der Berechnung der Entgeltpunkte in der Zurechnungszeit mit berücksichtigt? Und stimmt es, dass die Rentenpunkte aus der Kindererziehung nicht von dem Abschlag betroffen sind, wenn man vorzeitig wie z.B bei einer Erwerbsminderungsrente in Rente geht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.11.2023 | 14:02

Hallo Susanne,

 

sofern bereits eine Kontenklärung mit Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten durchgeführt wurde, sind diese Kindererziehungszeiten bereits Bestandteil Ihrer Versicherungzeiten. Sie werden somit schon in jeder Renteninformation oder Rentenauskunft bei der Höhe der ausgewiesenen Renten berücksichtigt. 

Die Kindererziehungszeiten wirken sich auch auf die Berechnung der Zurechnungszeit aus.

Der Abschlag i.H.v. maximal 10,8 % bei einer Erwerbsminderungsrente wird auch auf die Entgeltpunkte der Kindererziehungszeiten angewendet.

1 Antworten

Mondkindam 20.11.2023 | 13:17
Die EP für die Kindererziehungszeiten werden bei der Berechnung einer Erwerbsminderungsrente mit berücksichtigt. Falls Ihr Konto bereits geklärt ist, heißt die Kindererziehungszeiten bereits anerkannt sind, und Sie bereits eine Rentenauskunft vorliegen haben, sind die Kindererziehungszeiten beim angezeigten Rentenbetrag bereits mit eingerechnet. Die Entgeltpunkte aus den Kindererziehungszeiten sind ebenfalls vom Abschlag betroffen.
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