Hallo Franziska,
der Antrag auf Anerkennung der Kindererziehungszeiten beinhaltet ebenfalls die Prüfung der Kinderberücksichtigungszeiten. Diese sind bei Erfüllung der Voraussetzungen vom Tag der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres anzuerkennen, die Kindererziehungszeiten umfassen bei Geburten ab 1992 die ersten 3 Lebensjahre des Kindes, richtig.
Wenn das Kind bei Antragstellung das jeweilige Lebensjahr noch nicht erreicht hat, werden diese Zeiten nur bis zum Antragsmonat gespeichert und müssen zu gegebener Zeit nochmal beantragt bzw. ergänzt werden.
Zu erlesen sind die Kinderberücksichtigungszeiten ebenfalls aus dem Versicherungsverlauf ("Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung").
Sollten Sie unsicher sein, ob alle Kinder/Zeiten vollständig erfasst sind, kontaktieren Sie uns gerne über unser Servicetelefon
0800 1000 4800.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung