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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten zum Vater übertragen

von RCB02.09.2026 | 11:10
58 Ansichten
3 Antworten

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Können die Kindererziehungszeiten rückwirkend (nach 30 Jahren und Scheidung) vom Vater "hälftig" in sein Konto übertragen werden und wenn ja, wie?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.09.2026 | 12:49

Guten Tag RCB,

bei gemeinsamer Kindererziehung werden die Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zunächst grundsätzlich der Mutter zugeordnet. Eine Übertragung auf den Vater ist nur mit übereinstimmender Erklärung beider Eltern möglich und wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft, rückwirkend höchstens für zwei Kalendermonate vor Abgabe dieser Erklärung.

Eine nachträgliche Übertragung kommt daher nur dann in Betracht, wenn über die Zuordnung dieser Zeiten bislang noch nicht rechtskräftig entschieden wurde und keine Rente, bzw. Versorgung, auch außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, unter Berücksichtigung dieser Zeiten festgesetzt wurde. 

 

Vermutlich wurden bei Ihnen im Rahmen der Ehescheidung die Kindererziehungszeiten bereits bindend festgestellt. 

 

Sollte aber bisher noch nicht rechtsverbindlich über die Zuordnung der Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten entschieden worden sein, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Feststellung dieser Zeiten zu stellen und die Erziehungssituation für die beantragten Zeiträume darzulegen, ( Haushalt, Erwerbstätigkeit der Eltern und so weiter ).

 

2 Antworten

Kein Wunschkonzert!am 02.09.2026 | 11:18
Bei einer Scheidung ist vermutlich ein Versorgungsausgleich, basierend auf den damaligen geklärten Versichertenkonten gemacht worden und damit verbindlich. Die Zuordnung der Kindererziehungszeiten wurde schon damals erfragt und ist kein Wunschkonzert, was man nach Belieben ändern kann. Klare Antwort also nein, die Zuordnung kann nicht nachträglich geändert werden. Sollten Sie damals allerdings falsche Angaben gemacht haben, kämen ganz andere Probleme auf Sie zu.
.am 02.09.2026 | 12:15
Wenn es sich um vor 1992 geborene Kinder handelt, gab es ja mittlerweile diverse Erhöhungen von 1 Jahr auf mittlerweile 2,5 Jahre und ab 2027 auf dann 3 Jahre. Wenn man von diesem Mehrwert als Vater die Hälfte haben möchte, muss man dies übers Familiengericht veranlassen, da dann auch der gesamte Versorgungsausgleich nochmal geprüft wird. Eine anwaltliche Beratung wäre dann angesagt.
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