Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

von Tapirchen25.09.2022 | 19:16
480 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich habe einen Feststellungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund bekommen. Dort steht, alle dort "aufgeführten Daten bis zu 31.12.2015" stellen sie verbindlich fest. Allerdings steht dort auch bei den Entscheidungen für Erziehungszeiten, dass für meine beiden Kinder (geboren 2013 und 2016) weder jeweils 36 Monate Kindererziehungszeiten noch 10 Jahre für Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung vorgemerkt werden können. Weil "entsprechende Tatsachen weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht wurden". Da sind also jetzt 2x Lücken zwischen Mutterschutz und dem Zeitpunkt als ich wieder angefangen habe zu arbeiten, und gar keine Berücksichtigungszeiten. Meine erste Frage: Wie bekomme ich es hin, dass die mir glauben dass ich Kinder erzogen habe in diesen Renteneinzahlungslücken-Zeiten? Ich habe es versucht indem ich jeweils die Elterngeldbescheide von damals hingeschickt habe, aber das hat nicht funktioniert. Und ich dachte auch, normalerweise werden die Zeiten automatisch der Mutter zugeteilt wenn man nichts meldet - aber das scheint nicht so zu sein? Und zweitens: nachdem dort steht dass alle aufgeführten Daten bis 31.12.2015 verbindlich sind: ist es schon zu spät das zu korrigieren für das in 2013 geborene Kind, sowohl für die Kindererziehungszeiten als auch für die Berücksichtigungszeiten? Herzlichen Dank für eine Antwort!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.09.2022 | 07:10

Hallo Tapirchen,

KSC hat Ihnen hier schon die notwendigen Informationen gegeben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 25.09.2022 | 19:41
Zunächst mal: alles ist gut, ist ein normaler Verwaltungsvorgang. Als die DRV letztmalig von Ihnen gehört hat, wurde vermerkt dass die Kinder bis 2015 von Ihnen erzogen wurden. Sobald Sie erneut den Vordruck V0800 einreichen wird die Berücksichtigungszeit bis heute geprüft. Allerdings sind die Kinder immer noch nicht 10 und wenn Sie heute den Antrag stellen kann auch wieder nur die Zeit bis September 22 festgestellt werden. Nachweise oder Belege brauchen Sie dazu übrigens nicht, weder Geburtsurkunden und schon gar nicht Belege übers Erziehungsgeld. Sie müssen bei allem bedenken, dass bei der letzten Ko0ntenklärung kein DRV Mitarbeiter wissen konnte dass und ob auch von 2016 bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes alle Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen. (es hätte ja einen Todesfall, eine Adoption, ein Verzug ins Ausland, u.a. vorliegen können. Vollständig kann über die komplette Berücksichtigungszeit erst entschieden werden wenn das jüngste Kind 10 Jahre alt ist. Schönen Restsonntag.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026