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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten/VA

von Rentner15.08.2012 | 11:17
1981 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich will hier nicht politisieren!! Ich möchte lediglich folgendes wissen: wie den Medien zu entnehmen war wurde nun vielen Rentnern die Rente neu berechnet, da u.a. die Kindererziehungszeiten zu gering bewertet wurden. Da ich Versorgungsausgleich an meine Ex zahlen muss, möchte ich fragen, ob mein VA automatisch neu berechnet wird, wenn meiner Ex nun höhere Werte für die Kindererziehungszeit angerechnet werden? Oder muss ich von mir aus tätig werden? Da meine Bruttorente nur im 3stelligen Bereich liegt würde es mich natürlich freuen, wenn ich nicht ganz so viel VA zahlen müsste. Danke! Gruß Rentner

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.08.2012 | 17:33

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns an politischen Meinungsäußerungen nicht beteiligen werden. Allerdings sind die hier angesprochenen Themen schon längstens erledigt worden.

Da insbesondere die einzelnen lokalen Rentenversicherungsträger von den Problemen weniger bzw. unterschiedlich betroffen waren, können hier im Forum keine exakten Angaben zu jedem einzelnen Träger gemacht werden.

Für den Fall der DRV Rheinland-Pfalz aber gilt z. B. folgendes:

Den BVA-Bericht aus 2010 hat die DRV Rheinland-Pfalz zum Anlass genommen, die darin genannten Punkte "Berufsausbildungszeiten" und "Kinderzuschlag bei W-Renten" noch einmal zu überprüfen.

Berufsausbildungszeiten werden bei der DRV Rheinland-Pfalz seit jeher sorgfältig geklärt, auch wenn der Versicherte Zeiten nicht ausdrücklich geltend macht, wird nachgehackt.

Alle betroffenen Fälle beim Kinderzuschlag bei W-Renten wurden bereits aufgegriffen. Von 1.500 Fällen mussten lediglich 16 korrigiert werden.

Selbst die BVA attestiert der DRV gute Arbeit. Zitat: "Trotz seiner von Reform zu Reform ansteigenden Komplexität (ist das Verfahren der DRV) sehr präzise."

Sollten Sie dennoch noch Fragen zu diesem Themenbereich oder Zweifel an der Richtigkeit Ihres Rentenbescheides haben, so empfehlen wir Ihnen sich an eine unserer Beratungsstellen zu wenden.

6 Antworten

...am 15.08.2012 | 13:00
Automatisch passiert da gar nichts. Sie können aber einen Antrag auf Abänderung des VA beim zuständigen Familiengericht stellen...
Knut Rassmussenam 15.08.2012 | 13:18
Sie haben das falsch verstanden. In Witwenrenten nach neuem Recht wurde in etlichen Fällen der Kinderzuschlag nicht berechnet (aus vielfältigsten Gründen). Zudem greifen Medien etwas auf, was sie schon mehrfach wiedergekäut haben.
Hanniam 15.08.2012 | 14:53
Knut Rassmussen schrieb

Das ist ja auch über ein Jahr her.

Ich zumindest hatte das noch nicht gelesen. Habe aber durch den Zeitungsartikel verstanden, warum ich vor einigen Wochen eine Neuberechnung meiner EM-Rente erhielt und eine kleine Nachzahlung wegen anders berechneter Ausbildungszeiten, machte ca. 3 EUR/Monat aus.
Knut Rassmussenam 15.08.2012 | 15:09
Das ist ja auch über ein Jahr her.
...................................am 15.08.2012 | 15:45
Die Pressemeldungen sind alle samt uralte Hüte. Die "BLÖD"-Zeitung nutzt das Sommerloch einmal wieder, um die Deutsche Rentenversicherung zu Gunsten der Versicherungswirtschaft mies zu machen. Die Botschaft ist: "Leute, schließt private Versicherungsverträge ab, die gesetzliche Rentenversicherung ist schlecht!" Gemeint ist aber eigentlich, dass das Geschäft bei den privaten Versicherern gefördert werden soll, weil Riester und anderer Müll nicht so laufen, wie man sich das wünscht. Erstaunlich nur, dass sich als seriös geltende Presseorgane an diese Meldung einfach anhängten und die kritische Prüfung unterlassen haben. Der Bericht wurde häufig weitgehend fast wörtlich übernommen, so dass man davon ausgehen kann, dass die Redakteure gar nicht verstanden haben, von was sie dort überhaupt schreiben. Das erinnert stark an "Blaumilchkanal". http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Blaumilchkanal… Jedenfalls ist Ihr Versorgungsausgleich nicht betroffen. Es geht hier vorrangig um den Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten, der häufig wegen mangelhafter Mitwirkung der Antragsteller bei der Klärung des eigenen Versicherungskontos nicht gewährt werden konnte. Es wird nämlich i. d. R. für die Bestimmung der Zuschlagsmonate auf die im Versicherungskonto des hinterbliebenen Ehegatten anerkannten Kinderberücksichtigungszeiten abgestellt. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__78a.html… http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Es trifft auch nicht zu, dass bei den anderen Rentenversicherungsträgern bisher keine Überprüfung erfolgt sei und noch zahlreiche Bescheide falsch seien. Offenbar ist diese Behauptung gar nicht nachgeprüft worden oder eine bewusste Falschmeldung.
Anti - Bildam 15.08.2012 | 17:30
................................... schrieb

Die Pressemeldungen sind alle samt uralte Hüte. Die "BLÖD"-Zeitung nutzt das Sommerloch einmal wieder, um die Deutsche Rentenversicherung zu Gunsten der Versicherungswirtschaft mies zu machen. Die Botschaft ist: "Leute, schließt private Versicherungsverträge ab, die gesetzliche Rentenversicherung ist schlecht!" Gemeint ist aber eigentlich, dass das Geschäft bei den privaten Versicherern gefördert werden soll, weil Riester und anderer Müll nicht so laufen, wie man sich das wünscht. Erstaunlich nur, dass sich als seriös geltende Presseorgane an diese Meldung einfach anhängten und die kritische Prüfung unterlassen haben. Der Bericht wurde häufig weitgehend fast wörtlich übernommen, so dass man davon ausgehen kann, dass die Redakteure gar nicht verstanden haben, von was sie dort überhaupt schreiben. Das erinnert stark an "Blaumilchkanal".

http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Blaumilchkanal

Jedenfalls ist Ihr Versorgungsausgleich nicht betroffen. Es geht hier vorrangig um den Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten, der häufig wegen mangelhafter Mitwirkung der Antragsteller bei der Klärung des eigenen Versicherungskontos nicht gewährt werden konnte. Es wird nämlich i. d. R. für die Bestimmung der Zuschlagsmonate auf die im Versicherungskonto des hinterbliebenen Ehegatten anerkannten Kinderberücksichtigungszeiten abgestellt.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__78a.html

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_78AR0

Es trifft auch nicht zu, dass bei den anderen Rentenversicherungsträgern bisher keine Überprüfung erfolgt sei und noch zahlreiche Bescheide falsch seien. Offenbar ist diese Behauptung gar nicht nachgeprüft worden oder eine bewusste Falschmeldung.

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